Volltext : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1819. (2)

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für  das

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Vlligrcf

ch  Baiern.

 

1.  Stück.  München,  Freytags  den  #.  Januar  1910.

 

Inh

Einberufung  der  Stäude-WVersammlung.

alt.

 

Maximilian  Josepb,
von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Baiern.

In  Bezug  auf  die  in  der  Verfassungs-Utkunde
  gegebene  Versicherung,  wollen  Wir
die  darin  angeordnete  Bersammlung  der
Stände  Unsces  Reiches  zur  Ausübung  der
zu  ihrem  Wirkungskreise  gehèrigen  Rechte,
auf  den  a  Z#u##n  dieseo  Monato  hiemit  einberufen,
  und  befehlen  daher  Unsern  sämmtlchen

  Kreis:  Regierungen,  alle  in  die

weyte  Kammer  aus  threm  Kreise  erwählten
Abgeordneten  sogleich  durch  abschriftliche
Miteheilung  dieser  öffentlichen  Ausschrei:
bung  anzuweisen,  daß  sie  sich  am  genannten
Tage  unfehlbar  in  unsrer  Haupt=  und
Restdenz-Stade  einsinden,  und  fogleich
nach  ihrer  Ankunft  bey  der  angeordneten
Einweisungs:  Commission  in  dem  dermalis
en  Stände-Hause,  persönlich  melden;  im
Falle  aber,  daß  ein  Mieglied  durch  unabwendbare

  Hindernisse  von  der  Erscheinung
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