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straßen (Wasserzoll) wird nach dem unter
C anllegenden Tarife erhoben.
Das Weggeld vom schweren Güterfuhr=
werke zu Laude steigt bey Ladungen über
60 Centner von lo zu 10 Cenztner für die
ganze Ladung um 1 Pfenning vom Cent-
ner und von der Seunde, und zwar nicht
nur im Verkehre mie dem Auslande, sondern
auch im innern Verkehre.
Von dem steigenden Weggelde sind jedoch
jene Güterwigen befceyet, deren Räder eine
mie dem Gewichte der Ladung im Verhaäle,
niße stehende Felgenbreite haben.
Um auf diese Befreyung Anspruch ma-
chen zu können, müssen nämlich die Rad-
felgen bey einer Ladung von 61 Centner
und darüber, wenigstens 4 Zoll, bep einer
Ladung von 81 Centner und darüber, we-
nigstens 52 Zoll, endlich bey einer Ladung
von 101 Centner und darüber wenigstens
7 Zoll breit seyn.
Unter dem allgemeinen Saye kann das
Weggeld sowohl, als der Wassergoll ste-
hen:
a) wo besondere Staats-Vermäge in
Mitte liegen;
b) bey Ladungen, welche aus landwirth'
schaftlichen Gegenständen bestehen, de-
ren Gewicht nicht wohl auszumitteln
ist, oder die eine geringere Belegung
ansprechen.
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Ueber die Ausnahmen der ersten Ar#t
wird das Staacs-Ministerium der Finan,
zen immer die besondern Weisungen erlassen.
Ueber die Ausnahmen der zwelten Art ist
im Weggeldstarife das Möchige enthalten.
. 6.
Die Zoll, Stempelgebühr bestehe
in 2 Kreuzer von jedem Gulden des
Joll= und Weggeld, Betrages, und wenn
dieser Betrag unter einem Gulden sleht, in
1 Kreuzer, jedoch ohne Rückvergütung.
S. 7.
Das Waaggeld wird mie 2 Kre#"
j#er von jedem Sporco: Centner erhoben,
wobey jedoch Quamtitcten unter 5o Pfund
für einen halben, und Quantitäten über
5% Pfund für einen ganzen Centner gerecht
net werden.
Das Waaggeld kann für jede definie
tive Durchgangs-, Eingangs= und Aus-
gangs-: Behandlung nur einmal erhoben
werden.
Für Gegenstände, die nicht gewogen
werden, und weder Zell noch Weggeld
nach dem Gewichte entrichten, wird auch
kein Waaggeld bezahle.
. 8.
Die Niederlage: Gebühr für die
auf den Hallen zur Sicherheit der Zollge-
sälle hinterlegten Güter bestehr in 3 Kreuzer
per Tag und Centner.
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