Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1819. (2)

« Gesetzblatt 
fuͤr das 
Köni greich Baiern. 
  
II. Stück. München, Montags den 12. May 1819. 
  
Inhale. 
Verlängerung der Stände-Versammlung bis zum 20. Juny d. J. — Bestimmungen über die Milleär- 
Pflichtigkeie bey Auswanderungen. 
  
Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Unsern Gruß zuvor, Liebe und Getreue, 
Stände des Reichs! Da Wir die Ueber- 
leugung erhalten haben, daß, ohngeachter 
der angestrengeesten Bemühungen Unserer 
Lleben und getreuen Seände, einige der wich, 
tügsten Gegenstände, welche dermal in Be- 
rathung stehen, vor dem Ablaufe des durch 
Unser Reseript vom 2. April verlängerten 
Termins — in beyden Kammern verfassungs- 
maßig nicht erlediget werden können; so ha- 
ben Wir Uns bewogen gefunden, den bis 
zum 15. May verlängerten Termin bis zum 
20. Juny zu erstrecken. — Wie haben das 
Vertrauen, daß dann aus der ersten Stände 
Versammlung Unseres Königreichs solche 
Resultate hervorgehen werden, welche offen- 
bare Beweise einer innigen Verbindung der 
Regierung mit den Ständen für den großen 
Zweck der Staats-Wohlfahrt liefern wer- 
(3)
	        
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