125
Ge s e ntz,
die Einfuͤhrung des Hypothekengesetzes unb der
Prioriidtoordnuug betreffend.
Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden Koͤnig von Batern.
Wi haben uns nach Vernehmung Un-
seres Staatsraths, mit Beirath und Zustim-
mung Unserer Lieben und getreuen Staͤnde
des Reichs, uͤber die Einfuͤhrung des
unter dem heutigen Datum verkuͤndeten
Hypothekengesetzes und der .rioritätsord=
nung in dem Könlsgreiche, mit Ausnahme
des Rheinkreises, entschlossen, zu verordnen,
wie folgt:
. 1.
I. Allgemeine Bestimmung.
Das Hypothekengeseh und die Drloei-
tätsordnung vom 1. Junius 1822, treten
mit dem Ende des dritten Jahres von dem
Tage der Verkündung des gegenwärtigen
Gesetzes an gerechnet, in Wirksamkeie.
Von diesem Zeitrunkte an sind die in den
verschiedenen Theilen des Königreiches be-
[#ehenden Gesetze und Verorduungen, hin-
sichtlich derjenigen Gegenstände aufgehoben,
welche in dem Hypethekengesetze und der
Prioritätsordaung bestimmt sind. Dieser
Termin fänge an den Orten, in welcher
die Kemptner Landtafel bisher eingeführt
war, dann in Ansehung der in einigen
126
Theilen des Obermammkreises bisher üäbll-
chen Lehenronsense mit dem 1. Januar
1827. an.
*. 2.
II. Besondere Bestimmungen.
10) hiasichtlich des Hopotheken"
Gesetzes.
Für alle jene Gegenstände, welche dem
Hopochekengesetze C. 22. gemäß, in das H###
pothetenbuch einjntragen haah, ist die An-
meldungszeit von Verkündung des gegen“
wäreigen Gesetes an, bis zu dem im G. 1.
bestimmten Termine festgesetze.
Die Unterlassung der Anmeldung har
die im Hypothrkengrsetze C. 23. und 46.
und im gegenwärtigen Gesetze bestimmten
Rechtsfolgen.
S. 3.
Ohne vorgängige besondere Veranlas"
fung oder Anmeldung soll eine Sache, de-
ren Besitzer, eine Reallast oder eine Fort
derung in das Hypothokenbuch nicht einge-
tragen, dafuͤr auch ein eigenes Follum in
demselben nicht angelegt werden.
. 4.
Derjenige, welcher zur Zeit der An-
meldung elne unbewegliche Sache als Ei-
genthum besitzt, ist mic dem angegebenen
oder nachgewiesenen Besitztitel als Elgen-
thämer einzutragen. Das Pypothekenamt