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schiedenheit der Steuer-Verfassung insbe-
sondere an gecigneten Grundstenern abschrei-
ben zu lassen.
Wir werden trachten, dem durch- diesen
Steuernachlaß sich ergebendem Musall vor-
züglich durch Ersparnisse in den Verwaltungs-
kosten decken zu lassen, und haben dazu Un-
feren Staats-Ministerien die bestimmteste
Weilung ertheilt; ba übrigens diese Erspa
nisse den Ausfall nicht sogleich und nicht
anzlich decken können, so werden Wir von
dem beantragten Deckungomittel geeigneten
Gebrauch machen.
Indem Wir nun die zweite Sitzung der
Lieben und getreuen Stände des Reichs hie-
mit schließen, erkennen Wir den patriotischen
Eifer und den ausharrenden Fleiß, womit
beide Kammern sich der Berathung, der von
Maximilian
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Uno an sie gebrachten Gegenstaͤube gewidmet
haben. Die wiederholten lauten Aeußetun-
gen von Liebe und treuer Ergebenheit gegen
Unsere Person geben Uns das Bertrauen,
daß Unsere Staͤnde in allen ihren. kuͤnftigen
Verhandiungen ein ruhiges und besonnenes
Fortschreiten auf der verfassungsmäßigen Bahn
einhalten werden.
Was das wahre Wohl Unserer Unter-
thanen betreffen kann, war, und wird stets
der einzige Gegenstand Unserer Negierungs-
Fürsorge seyn.
In diesen landesväterlichen Gesinnungen
wiederholen Wir die Versicherung Unserer be-
sonderen Königlichen Huld und Gnade, womie
Wir Unsern Lieben und getreuen Ständen
stets gewogen verbleiben-
Gegeben: Tegernste, am 1. Jung 1922
Joseph.
Graf v. Reigersberg; Fürst v. Wrede; Graf v. Triba; Graf v. Rechberg;
Graf v. Thürheim; Erhr. v. kerchenfeld; Graf r. Törring; Frhr. v. Zentner.
Nach dem Befehle Seiner Maiestät des Aigs:
Egid v. Kobell,
Kögiglicher Staarsrath und General-Sekret##.