Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1822. (3)

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schiedenheit der Steuer-Verfassung insbe- 
sondere an gecigneten Grundstenern abschrei- 
ben zu lassen. 
Wir werden trachten, dem durch- diesen 
Steuernachlaß sich ergebendem Musall vor- 
züglich durch Ersparnisse in den Verwaltungs- 
kosten decken zu lassen, und haben dazu Un- 
feren Staats-Ministerien die bestimmteste 
Weilung ertheilt; ba übrigens diese Erspa 
nisse den Ausfall nicht sogleich und nicht 
anzlich decken können, so werden Wir von 
dem beantragten Deckungomittel geeigneten 
Gebrauch machen. 
Indem Wir nun die zweite Sitzung der 
Lieben und getreuen Stände des Reichs hie- 
mit schließen, erkennen Wir den patriotischen 
Eifer und den ausharrenden Fleiß, womit 
beide Kammern sich der Berathung, der von 
Maximilian 
  
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Uno an sie gebrachten Gegenstaͤube gewidmet 
haben. Die wiederholten lauten Aeußetun- 
gen von Liebe und treuer Ergebenheit gegen 
Unsere Person geben Uns das Bertrauen, 
daß Unsere Staͤnde in allen ihren. kuͤnftigen 
Verhandiungen ein ruhiges und besonnenes 
Fortschreiten auf der verfassungsmäßigen Bahn 
einhalten werden. 
Was das wahre Wohl Unserer Unter- 
thanen betreffen kann, war, und wird stets 
der einzige Gegenstand Unserer Negierungs- 
Fürsorge seyn. 
In diesen landesväterlichen Gesinnungen 
wiederholen Wir die Versicherung Unserer be- 
sonderen Königlichen Huld und Gnade, womie 
Wir Unsern Lieben und getreuen Ständen 
stets gewogen verbleiben- 
Gegeben: Tegernste, am 1. Jung 1922 
Joseph. 
Graf v. Reigersberg; Fürst v. Wrede; Graf v. Triba; Graf v. Rechberg; 
Graf v. Thürheim; Erhr. v. kerchenfeld; Graf r. Törring; Frhr. v. Zentner. 
Nach dem Befehle Seiner Maiestät des Aigs: 
Egid v. Kobell, 
Kögiglicher Staarsrath und General-Sekret##.
	        
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