Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1822. (3)

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Fo##mular Nre. 5. 
Pfändungs= Protokoll. 
Oue den ten 13 v des Mittags am Uhr, habe 
ich unterzeichneter Gerichtsbote in Folge der erhaltenen Aufforderung mich in Begleitung 
der mitunterschriebenen zwei Zeugen in die Behausung des 
zu begeben „ und demselben (oder in Abwesenheit desselben seiner 
) erklirt, daß, da er die für Forst= Serafe schuldige Summe 
von Gulden Kreuzer nicht geleistet habe, ich sein bewegliches 
Vermägen bis zum Belaufe derselben und der Kosten in Beschlag nehmen werde, worauf 
ich wirklich nachskehende Gegenstände aufgegriffen und gepfändet habe, ale 
1) (Hier sind die Pfändungs-Objecte genau und spezifisch anzuführen) 
Alle diese Gegenstände habe ich dem Orts= Elmvohner 
welcher als ein zahlfähiger Mann bekannt ist, als bestelltem Aufseher übergeben, der für 
die Sicherheit derselben zu haften sich verpflichtet, und zu diesem Ende das Protokoll mit- 
unterschrieben hat, 
(oder Falls kein zahlfähiger Aufseher präsenkirt oder aufgefunden werden kann, mit Weg- 
lassung des Vorstehenden) 
Alle diese Gegenstände habe ich in Ermanglung eines zahlfähigen Bürgers, welcher 
die Aufsicht übernehmen wollte, auf das Gemeindehaus verbracht, daselbst hinterlegt, und 
der besondern Obhut des Gemeinde-Dieners üabergeben. 
Ich habe darauf dem Debenten erklärt, daß die Versteigerung der in Beschlag 
genommenen Gegenstände den #1 Tag also den ten nach vor- 
sängiger Bekanntmachung statt finden solle, Falls er bis dahin seine Schuldigkeit nicht 
abführen werde. 
Ueber alles dieses habe ich gegenwärtiges Protokoll aufgenommen, mit den beiden 
ZTeugen und bestelltem Aufseher unterschrieben, auch letzterem und deom Debeuten eine Ab- 
LHcrifz bovon zugestellt- . 
Gesehen durch den Bürgermeister 
bden ten 18
	        
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