Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1822. (3)

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Fo##mular  Nre.  5.

Pfändungs=  Protokoll.

Oue  den  ten  13  v  des  Mittags  am  Uhr,  habe
ich  unterzeichneter  Gerichtsbote  in  Folge  der  erhaltenen  Aufforderung  mich  in  Begleitung
der  mitunterschriebenen  zwei  Zeugen  in  die  Behausung  des

zu  begeben  „  und  demselben  (oder  in  Abwesenheit  desselben  seiner
)  erklirt,  daß,  da  er  die  für  Forst=  Serafe  schuldige  Summe
von  Gulden  Kreuzer  nicht  geleistet  habe,  ich  sein  bewegliches

Vermägen  bis  zum  Belaufe  derselben  und  der  Kosten  in  Beschlag  nehmen  werde,  worauf
ich  wirklich  nachskehende  Gegenstände  aufgegriffen  und  gepfändet  habe,  ale
1)  (Hier  sind  die  Pfändungs-Objecte  genau  und  spezifisch  anzuführen)

Alle  diese  Gegenstände  habe  ich  dem  Orts=  Elmvohner
welcher  als  ein  zahlfähiger  Mann  bekannt  ist,  als  bestelltem  Aufseher  übergeben,  der  für
die  Sicherheit  derselben  zu  haften  sich  verpflichtet,  und  zu  diesem  Ende  das  Protokoll  mitunterschrieben
  hat,
(oder  Falls  kein  zahlfähiger  Aufseher  präsenkirt  oder  aufgefunden  werden  kann,  mit  Weglassung
  des  Vorstehenden)

Alle  diese  Gegenstände  habe  ich  in  Ermanglung  eines  zahlfähigen  Bürgers,  welcher
die  Aufsicht  übernehmen  wollte,  auf  das  Gemeindehaus  verbracht,  daselbst  hinterlegt,  und

der  besondern  Obhut  des  Gemeinde-Dieners  üabergeben.
Ich  habe  darauf  dem  Debenten  erklärt,  daß  die  Versteigerung  der  in  Beschlag
genommenen  Gegenstände  den  #1  Tag  also  den  ten  nach  vorsängiger

  Bekanntmachung  statt  finden  solle,  Falls  er  bis  dahin  seine  Schuldigkeit  nicht
abführen  werde.

Ueber  alles  dieses  habe  ich  gegenwärtiges  Protokoll  aufgenommen,  mit  den  beiden
ZTeugen  und  bestelltem  Aufseher  unterschrieben,  auch  letzterem  und  deom  Debeuten  eine  Ab-LHcrifz
  bovon  zugestellt-  .

Gesehen  durch  den  Bürgermeister

bden  ten  18