Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1828. (5)

n Gesetz 
18 
blatt 
für das 
K 5 
ni greich Bayern. 
  
UI. Stück. München, Mondtags den 10. August 1828. 
  
Inhalt. 
Abschled für die Stände-Versammlung des Königreichs Bayern. 
  
Ludwig, 
von Gottes Gnaden, König von Bayern, 
2c. 2c. 
Ue Gruß zuvor, Liebe und Ge- 
treue, Stände des Reichs! 
Wir haben Uns bey dem nunmehr 
eingetretenen Schluße des Landtages über 
die Uns übergebenen gemeinschaftlichen Be- 
schlüsse der beyden Kammern der Stände- 
Versammlung, so wie über die Berathungs- 
Verhandlungen derselben ausführlichen Vor- 
trag erstatten lassen, und ertheilen hierauf, 
nach Vernehmung Unseres Gesammt-Mi- 
nisteriums und Staatsrathes, Unsere 
Königlichen Entschließungen, wie folgt: 
1. 
Beschlüsse der Kammern über die Ger 
setzes-Entwürfe. 
A. Das Staatöguk betreffend. 
Das nach erfolgter Zustimmung der 
Stände am 90. März des laufenden Jahres 
von Uns in verfassungsmäßiger Form er- 
lassene Gesetz über das Staatsgut ist be- 
reits durch das Gesetzblatt vom 10. des 
nämlichen Monats im I. Stücke verkündet 
worden. 
(3)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.