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so fällt die allgemeine Discussion mit der
besonderen zusammen.
ß. 5.
Ist die allgemeine Discussion geschlossen,
so geht die Kammer sofort zu der beson-
deren über jeden einzelnen Paragraphen
oder Artikel über.
***“°
Nachdem am Schlusse der Debatte der
Referent noch einmal das Wort genommen
hat, steht den Königlichen Staatsministern
und Commissarien die Abgabe einer Schluß-
Aeußerung zu, so ferne sie solche für ns-
thig erachten. "
Sellten bey diesen Aeußerungen bisher
nicht vorgekommene Thatsachen vorgebracht
werden, so kann jedes Mitglied über diese
Thatsachen das Wort verlangen, vorbe-
haltlich des Rechts der Betheiligten, hier-
über das setzte Wort zu nehmen.
K. 7.
Unmittelbar nach dem Schluße der Dis-
cussion über die einzelnen Arrikel erfolgt.
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die Abstiminung über dieselben, in der
Negel durch Aufstehen und Sitzenbleiben,
und es hat der Präsident nach dem Er-
gebnisse die vorläufige Annahme oder Ver-
werfung des Artikels, über welchen abge-
stimmt worden, auszusprechen.
Bey Gesetz-Entwürfen, welche aus meh-
reren Abtheilungen bestehen, kann die
Kammer auf dieselbe Weise die vorläufige
Abstimmung über jede einzelne Abthei-
lung beschließen.
S. 6.
In allen Fällen kann die Kammer die
Abstimmung durch Namens= Aufruf be-
schließen.
In Fällen, wo das Ergebniß der Ab-
stimmung durch Aufstehen und Sitzen-
bleiben zweiselhaft ist, muß die Abstim-
mung durch Namens-Aufruf geschehen.
. 0.
Nach beendigter Abstimmung über alle
Artikel erfolgt die definitive Abstimmung
bey allen Gegenständen, welche öffentlich
berathen werden, ebenfalls öffentlich über
die Frage: