Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1831-1832. (6)

331 — 332 
Beilage Nro. V. Formular zu Art. 87. 
Pfändungs-Protocoll. 
Heute, den. . . . Mittags um . . Uhr habe ich unterzeichneter Forstge- 
richts-Bote in Folge des von dem Einnehmer von . . . erhaltenen Auftrages in Begleitung 
der mit unterzeichneten zwey Zeungen . ...mcchmvteBehausung 
des......zu..... begeben und bemselben, redend mit ihm selbst, (oder 
redend in seiner Abwesenheit mit erklärt, daß, da er die zufolge Urtheils des kb- 
nigl. Forststraf-Gerichts vom . . . . schuldige Summe von . . fl. . . kr. trotz der 
Aufforderung vom . . nicht an geuannten Einnehmer entrichtete, ich sein bewegliches Ver- 
mogen bis zum Belaufe derselben, und der Kosten in Beschlag nehmen werde, worauf ich Unter- 
zeichneter wirklich nachbezeichnete Gegenstaͤnde aufgegriffen und gepfaͤndet habe, als: 
(Hier sind die gepfaͤndeten Gegenstäaͤnde genau und specificirt auszufuͤhren.) 
Alle diese Gegenstände habe ich dem Ortseinnehmer oelcher als ein zahlfähi- 
ger Mann bekanmt ist, als bestelltem Aufseher übergeben, der für die sichere Aufbewahrung derlel- 
ben . (t0ogegen oder ohne) „Hucergebühr, zu haften sich verpflichter, und zu diesem Ende 
das Protocoll mit unterschrieben hat. 
(Oder falls kein zahlfähiger Aufseher, der die Hut übernimmr, aufgefunden wird.) 
Alle diese Gegenstände habe ich in Ermanglung eines zahlfähigen Bürgers, welcher die 
Aufsicht Übernehmen wollte, auf das Gemeinde-Haus gebracht, daselbst hinterlegt, und der be- 
sonderen Obhut des Gemeindedienersnbergeben, der zur Anerkenntnig das gegen- 
wärtige Protokoll mit unterzeichnet hat.
	        
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