Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1831-1832. (6)

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Ich habe sofort dem Debenten erklärt, daß die Versteigerung befraglicher Gegenstände den 
.... nachvokgöugigekBekanntmachuagstattsinvenwicd,fallserbisdabiauicht 
Zahlnng an den Einnehmer leistet. 
Ueber alles dieses habe ich gegenwärtiges Protocoll ausgenommen mit den beiden Zeugen und 
dem bestellten Aufseher unterschrieben, auch Letzteren sowohl, wie dem Debenten eine Abschrift 
davon zugestellt. 
Gesehen durch den Ortsvorstand vdvdo am 
Der Forstgerichts-Bote.
	        
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