Civil-Gesetzbuch. — Dominicalsteuer.
Civilgesetzbuch. Die Bearbeitung eines all-
gemeinen Eiwvilgesehbuches soll moglichst be-
schleunigt werden. S. 59.
Civilliste, des Kdnigs fur die lll. Finanz-
Periode, S. 120. — 129.
Clerikal-Abgaben. Königliche Erklärung
auf den Anm#rag der Slände, die sogenann-
ten Clerikal-Abgaben einer genauen Recherche
und Prüfung zu unterstellen, im Landtago-
Abschiede. S. 118.
Competenz-Conflicte. Knigliche Erklä-
rung auf die Antrage der Stände des Rei-
ches, binsichtlich der Behandlung der Com-
petenz-Consticte, im Abschiede. S. 82.
Credit-Vereine. Kduialiche Erklärung auf
die Anträge der Stände des Reichs in Be-
ziehung auf die Bildung von Credit-Verei-
nen, im Landtags-Abschiede. S. 03.
Cultuc. Kdnigliche Erklärung auf den An-
trag der Stände, daß die an der budget-
maßigen Gesammtsumme für den katholischen
und protestantischen Culeus binnen der III.
Finanzperiode sich ergebenden Ersparnisse
zum Besten dieses Cultus verwendet werden
sollen, im Landtags-Abschiede. S. 120.
D.
Depositen = Wesen. Kbnigliche Erkldrung
auf die Anträge der Stände des Reiche,
hinsichrlich des Depositenwesens, im Land-
tags= Abschiede. S. 686.
Didten, der Mitglieder des in Thärigkeit blei-
benden Ausschußes der Kammer der Abge-
ordneren für Gegenstände der Gesetzgebung.
50.
Dominikal-Steuer. Provisorische Erhebung
eines Simplums der Dominikalsteuer für
das Jahr 1831. S. 51.
Doubleten der Hofbibliorhek — Gewerbsteuer.
Doubletkten der Hofbibliothek. Kbnig-
liche Erklärung auf den Antrag der Stinde
des Reichs wegen Abgabe der Doubletten
und anderer entbehrlic#ber Bücher aus der
Hofbibliorhek zur Gründung von Kreis-
Bibliotheken, im Landtags-Abschiede. S. 01.
E.
Ehen. Kinigliche Erklärung auf den Antrag
der Stände des Reichs wegen des Verfah-
rens der katholischen Geistlichkeir bey der
Eingehung gemischter Ehen, im Landtags-
Abschiede. S. 92.
Einkindschafts = Verträge. Konigliche
Genehmigung der von den Scänden des
Reichs zu dem Gesetz-Entwurfe, die Auf-
hebung der Bestimmungen der FF.#3#0. und
31. des gräflich Castell'schen Landeegesetzes
vom 1. August 1801!1, wegen Besthtigung
der Einkindschafts-Verträge betreffend, be-
antragten Medißikation. S. 04. Gesez selbst
S. 253. — 230.
Einnahmen. (Staats-) Nachweisung über die
Verwendung der Staalo-Einnahmen in den
Jahren 18:33, 18233 und 18;#. 60.
— — Erhebung und Zusammenstellung derselben
für die lII. Finanzperiode 184. S. 32
— 130., 107. — 170.-
Entbindungskunst. Konigliche Erklärung
auf den Antrag der Seände des Reichs
wegen Sustentations-Bepfräge für die Schu-
lerinnen der Entbindungs-Kunst, im Land-
tags-Abschiede. S. 00.
Erbschaft. Aufhebung des Rechtes des Fiskus
in Beziehung auf die Verlassenschaft eines
Gatten, der keine Verwandten hat. S.
110.
Erwerb-Steuer. Kdnigliche Erklrung auf
den Antrag der Stände des Reichs wegen
Einführung einer Erwerbsteuer, im Land-
tags-Absoiede. S. 108.