Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1831-1832. (6)

Civil-Gesetzbuch. — Dominicalsteuer. 
Civilgesetzbuch. Die Bearbeitung eines all- 
gemeinen Eiwvilgesehbuches soll moglichst be- 
schleunigt werden. S. 59. 
Civilliste, des Kdnigs fur die lll. Finanz- 
Periode, S. 120. — 129. 
Clerikal-Abgaben. Königliche Erklärung 
auf den Anm#rag der Slände, die sogenann- 
ten Clerikal-Abgaben einer genauen Recherche 
und Prüfung zu unterstellen, im Landtago- 
Abschiede. S. 118. 
Competenz-Conflicte. Knigliche Erklä- 
rung auf die Antrage der Stände des Rei- 
ches, binsichtlich der Behandlung der Com- 
petenz-Consticte, im Abschiede. S. 82. 
Credit-Vereine. Kduialiche Erklärung auf 
die Anträge der Stände des Reichs in Be- 
ziehung auf die Bildung von Credit-Verei- 
nen, im Landtags-Abschiede. S. 03. 
Cultuc. Kdnigliche Erklärung auf den An- 
trag der Stände, daß die an der budget- 
maßigen Gesammtsumme für den katholischen 
und protestantischen Culeus binnen der III. 
Finanzperiode sich ergebenden Ersparnisse 
zum Besten dieses Cultus verwendet werden 
sollen, im Landtags-Abschiede. S. 120. 
D. 
Depositen = Wesen. Kbnigliche Erkldrung 
auf die Anträge der Stände des Reiche, 
hinsichrlich des Depositenwesens, im Land- 
tags= Abschiede. S. 686. 
Didten, der Mitglieder des in Thärigkeit blei- 
benden Ausschußes der Kammer der Abge- 
ordneren für Gegenstände der Gesetzgebung. 
50. 
Dominikal-Steuer. Provisorische Erhebung 
eines Simplums der Dominikalsteuer für 
das Jahr 1831. S. 51. 
Doubleten der Hofbibliorhek — Gewerbsteuer. 
Doubletkten der Hofbibliothek. Kbnig- 
liche Erklärung auf den Antrag der Stinde 
des Reichs wegen Abgabe der Doubletten 
und anderer entbehrlic#ber Bücher aus der 
Hofbibliorhek zur Gründung von Kreis- 
Bibliotheken, im Landtags-Abschiede. S. 01. 
E. 
Ehen. Kinigliche Erklärung auf den Antrag 
der Stände des Reichs wegen des Verfah- 
rens der katholischen Geistlichkeir bey der 
Eingehung gemischter Ehen, im Landtags- 
Abschiede. S. 92. 
Einkindschafts = Verträge. Konigliche 
Genehmigung der von den Scänden des 
Reichs zu dem Gesetz-Entwurfe, die Auf- 
hebung der Bestimmungen der FF.#3#0. und 
31. des gräflich Castell'schen Landeegesetzes 
vom 1. August 1801!1, wegen Besthtigung 
der Einkindschafts-Verträge betreffend, be- 
antragten Medißikation. S. 04. Gesez selbst 
S. 253. — 230. 
Einnahmen. (Staats-) Nachweisung über die 
Verwendung der Staalo-Einnahmen in den 
Jahren 18:33, 18233 und 18;#. 60. 
— — Erhebung und Zusammenstellung derselben 
für die lII. Finanzperiode 184. S. 32 
— 130., 107. — 170.- 
Entbindungskunst. Konigliche Erklärung 
auf den Antrag der Seände des Reichs 
wegen Sustentations-Bepfräge für die Schu- 
lerinnen der Entbindungs-Kunst, im Land- 
tags-Abschiede. S. 00. 
Erbschaft. Aufhebung des Rechtes des Fiskus 
in Beziehung auf die Verlassenschaft eines 
Gatten, der keine Verwandten hat. S. 
110. 
Erwerb-Steuer. Kdnigliche Erklrung auf 
den Antrag der Stände des Reichs wegen 
Einführung einer Erwerbsteuer, im Land- 
tags-Absoiede. S. 108.
	        
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