Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1831-1832. (6)

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6. 
Aufwand auf die asiatische Cholera. 
Die Bekanntmachung des von Uns nach 
erklärter Zustimmung der Stände unterm 24. 
Rovember d. Is. sanktionirten Gesetzes, den 
Aufwand bezuͤglich auf die asiatische Cholera 
berressend, ist durch das Gesetzblart vom 28. 
des ndmlichen Monats Stück VIl. erfolgt. 
In Bezug auf die damit verbundenen An- 
träge der Stände wollen Wir 
1. genehmigen, und hiemit gesetzlich aussprechen, 
daß die Leistungen aus der Staatékasse, 
welche einzelnen Gemeinden zur Bestreitung 
der Ausgaben für die Sperr-, Contumaz= 
Hülfs-Anstalten und Maßregeln innerhalb 
der Genzeinden gemacht werden, vor der 
Hand als Vorschüsse zu betrachten seyen, 
und die Frage, ob sie als Staatsausgaben 
anzuerkennen — der Beschlußfassung der 
Stände bei der nächsten Verhandlung über 
die Rechenschaft anheim zu geben sev. 
0 
. Ebenso genehmigen Wir und wollen hier- 
durch gesetzlich aussprechen, daß der Staat 
für die Wittwen und Waisen der Aerzte, 
Chprurgen, Polizen-Beamten und prote- 
stamischen Geistlichen sorge, welche bei ihren 
Funktionen von der Cholera befallen, ein 
Opfer derselben werden sollten. 
Hinsichtlich des weitern Antrags wegen 
Aufforderung an die Aerzte und deren Abord- 
nung an Orte, wo die Cholera herrscht, erwie- 
dern Wir, daß dießfalls bereits geeignete Für- 
Horge getroffen worden sev. 
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H. 
Protokollirung und Vorladung in ge- 
meinen Stra fsachen der einfachen Poli- 
zey, und Berufung von den Urtheilen 
der einfachen Polizey . Gerichte im 
Rheinkreise. 
Wirhaben denoon den Ständen des Reichs zu 
dem von Ung an sie gebrachten Gesetz-Entwurfe, 
die Protokollirung und Vorladung in gemeinen 
Strafsachen der einfachen Polizen und die Be- 
rufung von den Urtheilen der einfachen Polizev= 
Gerichte im Rheinkreise berreffend, beantragten 
Modifikationen Unsere Genehmigung ertheilt, 
und das hiernach ausgeferrigte — unter Ziffer I.Ver 
anliegende Gesetz in Verfassungsmäßiger Form 
erlassen. 
1. 
Bestätigung der Einkindschafts- 
Verträge in den gräflich Castell- 
schen Gerichten im Untermanyn- 
kreise. 
Der von den Ständen des Reiches bey 
ihrer Zustimmung zu dem von Uns an sie ge- 
brachten Gesetz-Entwurfe, die Aufhebung der 
Bestimmungen der 96. 30. und 31. des gräf- 
lich Castell'schen Landesgesetzes vom 1. August 
1801 wegen Bestätigung der Einkindschafts- 
Verträge berreffend — beantragten Modißka-= 
tion zu §. 2. haben Wir Unsere Genehmigung 
erheilt, und vos hiernach aus gefertigte Gesesz 
unter Zisser II. hier beyfügen lassen. 
K. 
Privat = Vereine zur Versicher ung 
der Feldfrüchte gegen Werter= und 
insbesondere Hagel-Scháden. 
Den Entwurf eines Gesetzes über die 
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