63
6.
Aufwand auf die asiatische Cholera.
Die Bekanntmachung des von Uns nach
erklärter Zustimmung der Stände unterm 24.
Rovember d. Is. sanktionirten Gesetzes, den
Aufwand bezuͤglich auf die asiatische Cholera
berressend, ist durch das Gesetzblart vom 28.
des ndmlichen Monats Stück VIl. erfolgt.
In Bezug auf die damit verbundenen An-
träge der Stände wollen Wir
1. genehmigen, und hiemit gesetzlich aussprechen,
daß die Leistungen aus der Staatékasse,
welche einzelnen Gemeinden zur Bestreitung
der Ausgaben für die Sperr-, Contumaz=
Hülfs-Anstalten und Maßregeln innerhalb
der Genzeinden gemacht werden, vor der
Hand als Vorschüsse zu betrachten seyen,
und die Frage, ob sie als Staatsausgaben
anzuerkennen — der Beschlußfassung der
Stände bei der nächsten Verhandlung über
die Rechenschaft anheim zu geben sev.
0
. Ebenso genehmigen Wir und wollen hier-
durch gesetzlich aussprechen, daß der Staat
für die Wittwen und Waisen der Aerzte,
Chprurgen, Polizen-Beamten und prote-
stamischen Geistlichen sorge, welche bei ihren
Funktionen von der Cholera befallen, ein
Opfer derselben werden sollten.
Hinsichtlich des weitern Antrags wegen
Aufforderung an die Aerzte und deren Abord-
nung an Orte, wo die Cholera herrscht, erwie-
dern Wir, daß dießfalls bereits geeignete Für-
Horge getroffen worden sev.
64
H.
Protokollirung und Vorladung in ge-
meinen Stra fsachen der einfachen Poli-
zey, und Berufung von den Urtheilen
der einfachen Polizey . Gerichte im
Rheinkreise.
Wirhaben denoon den Ständen des Reichs zu
dem von Ung an sie gebrachten Gesetz-Entwurfe,
die Protokollirung und Vorladung in gemeinen
Strafsachen der einfachen Polizen und die Be-
rufung von den Urtheilen der einfachen Polizev=
Gerichte im Rheinkreise berreffend, beantragten
Modifikationen Unsere Genehmigung ertheilt,
und das hiernach ausgeferrigte — unter Ziffer I.Ver
anliegende Gesetz in Verfassungsmäßiger Form
erlassen.
1.
Bestätigung der Einkindschafts-
Verträge in den gräflich Castell-
schen Gerichten im Untermanyn-
kreise.
Der von den Ständen des Reiches bey
ihrer Zustimmung zu dem von Uns an sie ge-
brachten Gesetz-Entwurfe, die Aufhebung der
Bestimmungen der 96. 30. und 31. des gräf-
lich Castell'schen Landesgesetzes vom 1. August
1801 wegen Bestätigung der Einkindschafts-
Verträge berreffend — beantragten Modißka-=
tion zu §. 2. haben Wir Unsere Genehmigung
erheilt, und vos hiernach aus gefertigte Gesesz
unter Zisser II. hier beyfügen lassen.
K.
Privat = Vereine zur Versicher ung
der Feldfrüchte gegen Werter= und
insbesondere Hagel-Scháden.
Den Entwurf eines Gesetzes über die
vBipt