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nach naͤherer Pruͤfung diejenigen Beguͤnstigungen
gewaͤhren, welche denselben nach den bestehen-
den Gesetzen und durch Benuͤtzung des in dem
Finanzgesetze eröffneten Credits zugewendet wer-
den koͤnnen.
36.
Gewerbswesen im Allgemeinen.
Wir werden die zum Gewerbs-Gesetz
gegebene Instruction einer schleunigen Revision
unterwersen, und baben die an Uns gestellten
Wünsche und Anträge der Stinde forgfältig
in Erwägung nehmen.
37.
Errichtung einer Buchhändlermesse
in Nürnberg.
Der wegen Errichtung einer Buchhändler-
messe in Nürnberg gestellte Antrag wird Unse-
rer Beachtung nicht entgehen.
38.
Polvptechnische und höhere Gewerbs-
schulen.
a) Der Antrag wegen Vereinigung der po-
lorechnischen Schulen und Unterstützung
der an die Stelle der eingehenden zu
setzenden Udheren Gewerbsschulen aus
Staatsmitteln wird in nähere Erwägung
gezogen werden.
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5) Es ist Uus genehm, daß — dem wei-
teren Antrage der Stände gemäß — die
aus dem Dispositionsfond der zweyten
Finanzperiode für Industriezwecke gegebe-
nen Vorschüsse bep erfolgender Heimzah=
lung auf Verbesserung der polpytechnischen
Lentralschule oerwendet werden.
39.
Verwendung der Privilegien-Ta—-—
ren zur Unterstützung der Gewerbe-
treibenden.
Der Ertrag von Privilegien = Taren soll,
wie bisher, nach Art. 11. des Gewerbögesetzes
zu Gewerbs-Unterstützungen vorbehalten und
verwendet werden, jedoch eine Aenderung in
der bestehenden Perceptions= und Verrechnungs-
weise nicht eintreten.
10.
Bier: Tare.
Wir ertheilen dem Antrage der Stände,
daß den Brauhausbesitzern gestattet werden
moge, das in ihren Brauhäusern erzeugte Bier
bey dem Minuto-Verschleit gleich den Wirthen
um den Schenkpreis zu verzapfen, hiemit Un-
sere Genehmigung- "
Die Verotdnungen uͤber das Biersudwesen,
se wie jene übee die Tarregulirung sollon einer
genauen Revision unterstellt werden.