Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1831-1832. (6)

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siver Wirkung ergriffen werden kbne, auf 
das bestimmteste entschieden. 
Es ist daher in allen diesen Beziehungen dem in 
dem Gesammrbeschlusse über das Finanz-Gesetz 
vorgelegten Antrage der Stände längst ent- 
Hrochen. 
b) Wir erklären, dem weitern Antrage der 
Stände gemäáß, daß auch bey der Frage 
üÜber die Conkurrenz-Werbindlichkeit zu 
Kirchen = und Pfarrhof-Bauten die con- 
zrua eines Pfarrers zu 600 fl. und 
jene eines Beneficiaten zu 300 fl. an- 
genommen werden solle. 
· 
Die Entscheidung ekwaiger Streitigkeiten 
über die Ausdehnung der den Pfründebe- 
sitzern hinsichrlich der Ertrags-Ueberschüsse 
obliegenden Conkurrenzpflicht soll in jedem 
einzelnen Falle den ordentlichen Gerichten 
Überlassen bleiben. 
47. 
Verhältnisse derisraelitischen Glaus- 
bensgenossen im Kdnigreiche. 
Wir werden eine umfassende Revision der 
Über die Verhältnisse der icraelitischen Glau- 
bensgenossen bestehenden Gesetze und Berord- 
nungen vornehmen und dabey den von den 
Ständen in dem Gesammtbbeschlusse vom 15. 
Dez. d. J. Uns vorgelegten Antrag sorgfäl- 
tig berücksichtigen lassen. 
48. 
Straßen-Brücken= und Wasser bau. 
Wir haben in Unserer PVerordnung 
vom 26. Dec. 1825 die Leitung des Bau- 
wesens betreffend, diejenigen Vorschriften und 
  
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Verfügungen längst gegeben, durch welche eine 
zweckmäßige und wirthschaftliche Verwendung 
der dem Straßen= Brücken= und Wasserbau 
zugetheilten Fonds gesichert, und eine erfolg- 
reiche Aufsicht auf die Ausführung der ein- 
zelnen Bauten bewirkt werden kann. 
Eben daselbst ist bereits in dem §. 63. 
den Kreis-Regierungen zur Pflicht gemachr, 
alle neue Bauten und Reparaturen in der Re- 
gel und wo es nur immer thunlich ist, jedoch 
stets nur bey gegebener voller Sicherheit für 
die Erfüllung des Zweckes, auf dem Wege 
der dffentlichen Versteigerung an tüchtige Un- 
ternehmer in Akkord zu übergeben. 
Unser Staatsministerium des Innern 
wird sich die pünktlichste Handhabung aller 
dieser Vorschriften angelegen seyn lassen. 
40. 
Rhein-Rectification. 
Der baldmdglichsten Fortsetzung und Be- 
endigung der Rhein-Rectification und der 
thä#igen Verfolgung der zur Beseitigung der 
dazwischen getretenen Hindernisse getroffenen 
Einleitungen bleibt- Unsere besondere Erwä- 
gung gewidmet. 
50. 
Frankenthaler-Canal. 
Bey der Verwendung der für neue Was- 
serbauten am Rheine ausgesetzten Summen soll 
auf die vollige und zweckmäßige Herstellung 
des Frankenthaler Canals geeignete Rücksicht 
genommen werden.
	        
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