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siver Wirkung ergriffen werden kbne, auf
das bestimmteste entschieden.
Es ist daher in allen diesen Beziehungen dem in
dem Gesammrbeschlusse über das Finanz-Gesetz
vorgelegten Antrage der Stände längst ent-
Hrochen.
b) Wir erklären, dem weitern Antrage der
Stände gemäáß, daß auch bey der Frage
üÜber die Conkurrenz-Werbindlichkeit zu
Kirchen = und Pfarrhof-Bauten die con-
zrua eines Pfarrers zu 600 fl. und
jene eines Beneficiaten zu 300 fl. an-
genommen werden solle.
·
Die Entscheidung ekwaiger Streitigkeiten
über die Ausdehnung der den Pfründebe-
sitzern hinsichrlich der Ertrags-Ueberschüsse
obliegenden Conkurrenzpflicht soll in jedem
einzelnen Falle den ordentlichen Gerichten
Überlassen bleiben.
47.
Verhältnisse derisraelitischen Glaus-
bensgenossen im Kdnigreiche.
Wir werden eine umfassende Revision der
Über die Verhältnisse der icraelitischen Glau-
bensgenossen bestehenden Gesetze und Berord-
nungen vornehmen und dabey den von den
Ständen in dem Gesammtbbeschlusse vom 15.
Dez. d. J. Uns vorgelegten Antrag sorgfäl-
tig berücksichtigen lassen.
48.
Straßen-Brücken= und Wasser bau.
Wir haben in Unserer PVerordnung
vom 26. Dec. 1825 die Leitung des Bau-
wesens betreffend, diejenigen Vorschriften und
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Verfügungen längst gegeben, durch welche eine
zweckmäßige und wirthschaftliche Verwendung
der dem Straßen= Brücken= und Wasserbau
zugetheilten Fonds gesichert, und eine erfolg-
reiche Aufsicht auf die Ausführung der ein-
zelnen Bauten bewirkt werden kann.
Eben daselbst ist bereits in dem §. 63.
den Kreis-Regierungen zur Pflicht gemachr,
alle neue Bauten und Reparaturen in der Re-
gel und wo es nur immer thunlich ist, jedoch
stets nur bey gegebener voller Sicherheit für
die Erfüllung des Zweckes, auf dem Wege
der dffentlichen Versteigerung an tüchtige Un-
ternehmer in Akkord zu übergeben.
Unser Staatsministerium des Innern
wird sich die pünktlichste Handhabung aller
dieser Vorschriften angelegen seyn lassen.
40.
Rhein-Rectification.
Der baldmdglichsten Fortsetzung und Be-
endigung der Rhein-Rectification und der
thä#igen Verfolgung der zur Beseitigung der
dazwischen getretenen Hindernisse getroffenen
Einleitungen bleibt- Unsere besondere Erwä-
gung gewidmet.
50.
Frankenthaler-Canal.
Bey der Verwendung der für neue Was-
serbauten am Rheine ausgesetzten Summen soll
auf die vollige und zweckmäßige Herstellung
des Frankenthaler Canals geeignete Rücksicht
genommen werden.