Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1831-1832. (6)

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B. Elnzelue Bestlmmungen des golltarlfs. 
1) 
Die bey mehreren Veranlassungen entwickel- 
ten Anträge und Wünsche bezüglich auf den 
Zolltarif im Allgemeinen sowohl, als mit 
besonderer Rücksicht auf die bestehenden oder 
sich erst unter gewissen Vorauosetzungen ge- 
staltenden Verhältnisse werden Wir sorg= 
fältig überlegen, und auch die hierwegen 
gemachten Vorschläge nach Maaß der Um- 
stände und des Bedürfnisses einer sorgfälti- 
gen Prüfung unterwerfen; die in Ansehung 
einzelner Artikel beantragten Zoll-Erhbhun- 
gen und Veränderungen aber, so wie die 
angedeutete Begünstigung o#zer Aufhebung 
der Gebühren bey anderen Gegenständen 
der Ein= und Ausfuhr näher würdigen, 
hiebey auch die eigenthümlichen Verhältnisse 
des Rheinkreifes unter gleichzeitiger Bedacht- 
nahme auf die sonstigen Relationen genau 
erwägen, und überhaupt im Benueh- 
men mir Unseren Handelsverbündeten 
diejenigen Einleitungen zu ereffen wissen, 
durch welche die Interessen der Landwirth- 
schaft, des Gewerbsleißes und dro Handels 
nach allen Beziehungen gehbrig sicer ge- 
siellt werden konnen. 
Was die angeregte Assimilirung der Joll- 
tarife überhaupt in Folge dee erliner Ver- 
trage vom 27. May 1320, und die un- 
gleiche Belegung der im Art 2. I. dieses 
Vertrags ausgezählten Ausnahme-Arrikel 
betrifft, so wiederholen Wir, daß dieser 
Punct, was ohnehin schon bev den Be- 
rathungen der Kammer umständlich er- 
dffnet worden ist, Unserer Aufmerksamkeit 
nicht entgangen sen, und die weitere eut- 
sprechende Einschreitung erfolgen werde.] 
—. 
1) 
) 
□i 
— 
— 
C. JZollverwaltung. 
In Betreff des von bepden Kammern aus- 
gesprochenen Wunscheo wegen Abwehrung 
des gemeinschädlichen Schleichhandels über 
lassen Wir Uns der gerechten Erwartung, 
daß durch die neuen vorfsorglichen Bestim- 
mungen des Additionalgesetzeo zur Jollord= 
nung vom Jahre 1828, durch wohl be- 
rechnete Schutz= und Control-Anstalten an 
den Grenzen und durch ein kräftiges Zu- 
sammenwirken aller Behbrden nach Wunsch 
gesteuert werden könne, und zwar um so 
mehr, als es ben der Indignarion, welche 
sich gegen dieses Schandgewerbe einstimmig 
in der dießjährigen Stände-Versammlung 
kund gegeben hat, dem Eigennutze einiger 
Wenigen nicht ferner gelingen dürfte, den 
natürlichen Sinn der baperischen Staats- 
angebdrigen für. Recht und Gesetz zu ver- 
führen. 
Die Wünsche, welche auf die Geschäftefüh= 
rung und auf die Perception zielen, wer- 
den die erforderliche Berücksichtigung finden. 
Dem geäqußerten Verlangen wegen Errich- 
tung eigener Handels= und Industric-Kam- 
mern in den Kreisen wird die verdiente 
Aufmerksamkeit zugewender werden. 
Nicht minder wird Unseren Verwaltungs= 
behorden, so weit es diese berühr,, wegen 
Herbeyführung der Aufhebung der Pllaster- 
und Brückengeldes in Städren und Märk- 
sen das Erferderliche zugehen. 
In Beziehung auf die sogenanmten Nieder- 
lagegebühren zu Passau werden Wir mit 
Rücksicht auf die Gemeinde-Verhälrnisse
	        
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