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dieser Stadt das Weitere innerhalb der be-
stehenden Gesetze verordneu.
D. Joll= und Haudels-Verträge.
1) Die durch Vorlage der Seände-Beschlüsse
zu Unserer Kenntniß gekommenen Wün-
sche und Anträge wegen Einleitung oder
Befdrderung einzelner Unterhandlungen mit
Nachbarstaaten zur Erzielung der Joll= und
Handels-Erleichterungen oder zur Herbey-
führung der Jellvereins-Ausdehnung wer-
den forthin Gegenstand Unserer besonde-
ren Aufmerksamkeit und Vorsorge bleiben,
insoweit nicht ohnehin schon durch Unsere
Anordnungen denselben entsprochen seyn
sollte.
2) Was die speciellen Anregungen wegen Ver-
mehrung der Eintrilts= Srationen für die
Aue fahr aus dem Gebiete des Bayerisch=
Wärttembergischen Jollvereins nach Preußen,
Schlessen 2c., dann die Erleichrerungen in An-
sebung des Preußischen Landtransirto, des
Grenzverkehrs, der Uriprungszeugnisse 2c. an-
belange, so steher zu erwarten, daß es den
wiederholt in Gemeinschaft mit Unseren
Handels-Verdündeten gemachten Schrirten
gelingen werde, allen in solcher Beziehung
erhobenen Wünschen eine weitere Berück-
sichrigung zu verschaffen.
05.
Bergwer ke.
Dem An:#tage auf succefsioe Veräußerung
einzelner Hürtenwerke konnen Wir Unsere
Justimmung nicht ertheilen, da die meisten Hür-
tenwerke in einer unzertrennlichen Verbindung
mit dem Bergbau stehen, und auch die Vor-
aussetzung, daß dieselben überhaupt nicht ren-
tiren, auf einem Irrthum beruht.
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00.
Postgefälle.
Die vorgebrachten Wünsche und Aneräge
üÜber das Postwesen und die Postgefalle wer-
den Wir in sorgfältige Erwägung ziehen.
67.
Forstwese n.
a) Daß bedeutende Ersparnisse durch Ver-
minderung des Forstpersonals, namenrlich
der Forstmeister, erzielt worden seyen, ist
den Ständen ausführlich nachgewiesen wor-
den. Wir werden auch in der Folge hier-
auf den geeigneten Bedacht nehmen, in
so weit die Einziehung bestehender Dien-
stesposten mit den sich immer höber stei-
gernden Aufforderungen an die Forstverwal-
tung vereinbarlich ist und ihren Jwecken
unbeschadet bewirkt werden kann.
b) Die Detail-Vermessung, die Bestands= und
Ertrags-Auomittelung der Staars-Wal=
dungen sind, nachdem die Vorarbeiten hierzu
wührend der ersten Jahre des II. Finanz-
Periode eifrigst betrieben worden, nun-
mehr in vollem Gange und durch die be-
treffende Ausgabe-Position in dem Forst-
Etat für die III. Finanz-Periode fsend die
Geldmittel disponibel gestellr, um das wich-
tige Geschäft einer rationellen Forstwirth=
schafts = Einrichtung, dem Wunsche der
Stände gemäß, auch ferner auf das thärigste
zum JZiele fördern zu können. Vollstän-
dige Instruktionen in dieser Beziehung
wurden bereits in den letzten Jahren er-
lassen.
c) Aus der Erhbhung der betreffenden Aus-
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