Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1831-1832. (6)

113 
dieser Stadt das Weitere innerhalb der be- 
stehenden Gesetze verordneu. 
D. Joll= und Haudels-Verträge. 
1) Die durch Vorlage der Seände-Beschlüsse 
zu Unserer Kenntniß gekommenen Wün- 
sche und Anträge wegen Einleitung oder 
Befdrderung einzelner Unterhandlungen mit 
Nachbarstaaten zur Erzielung der Joll= und 
Handels-Erleichterungen oder zur Herbey- 
führung der Jellvereins-Ausdehnung wer- 
den forthin Gegenstand Unserer besonde- 
ren Aufmerksamkeit und Vorsorge bleiben, 
insoweit nicht ohnehin schon durch Unsere 
Anordnungen denselben entsprochen seyn 
sollte. 
2) Was die speciellen Anregungen wegen Ver- 
mehrung der Eintrilts= Srationen für die 
Aue fahr aus dem Gebiete des Bayerisch= 
Wärttembergischen Jollvereins nach Preußen, 
Schlessen 2c., dann die Erleichrerungen in An- 
sebung des Preußischen Landtransirto, des 
Grenzverkehrs, der Uriprungszeugnisse 2c. an- 
belange, so steher zu erwarten, daß es den 
wiederholt in Gemeinschaft mit Unseren 
Handels-Verdündeten gemachten Schrirten 
gelingen werde, allen in solcher Beziehung 
erhobenen Wünschen eine weitere Berück- 
sichrigung zu verschaffen. 
05. 
Bergwer ke. 
Dem An:#tage auf succefsioe Veräußerung 
einzelner Hürtenwerke konnen Wir Unsere 
Justimmung nicht ertheilen, da die meisten Hür- 
tenwerke in einer unzertrennlichen Verbindung 
mit dem Bergbau stehen, und auch die Vor- 
aussetzung, daß dieselben überhaupt nicht ren- 
tiren, auf einem Irrthum beruht. 
114 
00. 
Postgefälle. 
Die vorgebrachten Wünsche und Aneräge 
üÜber das Postwesen und die Postgefalle wer- 
den Wir in sorgfältige Erwägung ziehen. 
67. 
Forstwese n. 
a) Daß bedeutende Ersparnisse durch Ver- 
minderung des Forstpersonals, namenrlich 
der Forstmeister, erzielt worden seyen, ist 
den Ständen ausführlich nachgewiesen wor- 
den. Wir werden auch in der Folge hier- 
auf den geeigneten Bedacht nehmen, in 
so weit die Einziehung bestehender Dien- 
stesposten mit den sich immer höber stei- 
gernden Aufforderungen an die Forstverwal- 
tung vereinbarlich ist und ihren Jwecken 
unbeschadet bewirkt werden kann. 
b) Die Detail-Vermessung, die Bestands= und 
Ertrags-Auomittelung der Staars-Wal= 
dungen sind, nachdem die Vorarbeiten hierzu 
wührend der ersten Jahre des II. Finanz- 
Periode eifrigst betrieben worden, nun- 
mehr in vollem Gange und durch die be- 
treffende Ausgabe-Position in dem Forst- 
Etat für die III. Finanz-Periode fsend die 
Geldmittel disponibel gestellr, um das wich- 
tige Geschäft einer rationellen Forstwirth= 
schafts = Einrichtung, dem Wunsche der 
Stände gemäß, auch ferner auf das thärigste 
zum JZiele fördern zu können. Vollstän- 
dige Instruktionen in dieser Beziehung 
wurden bereits in den letzten Jahren er- 
lassen. 
c) Aus der Erhbhung der betreffenden Aus- 
117
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.