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gabe-Posirionen im Forst-Erat für die
III. Finanz-Periode haben die Stände die
Absicht entnehmen kbnnen, die Forstkulturen
und Verbesserungen auf das thärigste fort-
zusetzen. Was inobesondere die Nachzucht
der Eichen, mit volziulglicher Rücksicht auf
den Bedarf der Gerbereien betrifft, so ha-
ben Wir brreits im Laufe der II. Finanz-
Periode entsprechende Befehle ertheilt und
werden diesem Gegenstande auch ferner
Unsere Sorgfalt widmen.
d) Durch allgemeine Einführung des Detail=
Verkaufo, Erweiterung der Trift-Anstalten,
Anlage von Holzabfuhr-Wegen und durch
die wegkn der Streu-Abgaben getroffenen,
Anordnungen ist dem Wunsche der Stände
daß der Holz= und Seren-Bezug aus den
Staatswaldungen für die Landwirthschaft
moglichst crleichrert werden möge, bereits
entgegen gekommen, und die dahin zwecken-
den Einrichtungen werden auch ferner Be-
rücksichrigung finden.
Nachdem jedoch in einigen Gegenden
die Streuntzung in solchem Uebermaße
statt gehabt har, daß der Waldstand da-
durch sehr herabgekommen ist, die Pro-
duktion des Holzes und der Stiren ge-
fährder sind, und die lebhaftesten Besorgniße
für die Zukunft erregt werden, so haben
im eigenen Inreresse der bandwirthschaft
einige Besehränkungen eintreten mi-
ßen.
EIIIIIIEITIEEII,
Huͤtten- und Fabrikbesitzer aus Staats-
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Waldungen, durch periodische Kontrakte
unter Beobachtung der geeigneten Rück-
sichten auf andere Staatsbürgerklassen
und auf die Interessen der Waldwirth=
schaft ist Verwaltungegrundsatz und bereits
in verschiedenen Kreisen durchge fährt. Wir
werdendie geeigneten Anordnungen treffen las-
sen um diesem Grundsatze mit Berückscchti-
gung der Lokal-Verhälnisse, eine allgemeine
Auwendung zu geben.
Die ärmere Klasse der Einwohner ist bisber
besonders in den Gegenden, wo die Holzpreise
hoch stehen, durch die ihr ertheilte Erlanbniß zum
Leseholzholen aus Staatswaldungen und nach
Befiuden der Umstände durch Abgaben geringerer
Sortimeme gegen Tare vielfältig in ihrem Holz-
bezuge unterstützt worden. Wir werden ihr diese
Erleichterung auch serner moglichst angedeihen
lassen, in welcher Beziehung neuerdings das Ge-
eignete angeordnet worden ist.
6) Die in einzelnen Gegenden enrsiandenen
Collissonen zwischen dem Holzhandel und dem
Bedürfniß der Landwirthschaft und der Gewerbe
sind Unserer Aufmerksamkeit nicht entgangen und
Wir haben den auf nachhaltige Wirthschafts-
Ctats begründeten Abgabesatz für die Il. Finanz=
Periode dergestalt bemessen lassen, daß die ver-
schiedenen Ansprüche selbsi mit Hintanseczung des
finanziellen Imeresses, jedoch mit derjenigen Be-
dachtnahme, welche allerdings auch der Holzhan=
del in national-ökonemistischer Hinsicht verdient,
moglichst vermirtelt und ausgeglichen worden
sind.
b) Um ein jährliches und unberhälenißmäßiges