Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1831-1832. (6)

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gabe-Posirionen im Forst-Erat für die 
III. Finanz-Periode haben die Stände die 
Absicht entnehmen kbnnen, die Forstkulturen 
und Verbesserungen auf das thärigste fort- 
zusetzen. Was inobesondere die Nachzucht 
der Eichen, mit volziulglicher Rücksicht auf 
den Bedarf der Gerbereien betrifft, so ha- 
ben Wir brreits im Laufe der II. Finanz- 
Periode entsprechende Befehle ertheilt und 
werden diesem Gegenstande auch ferner 
Unsere Sorgfalt widmen. 
d) Durch allgemeine Einführung des Detail= 
Verkaufo, Erweiterung der Trift-Anstalten, 
Anlage von Holzabfuhr-Wegen und durch 
die wegkn der Streu-Abgaben getroffenen, 
Anordnungen ist dem Wunsche der Stände 
daß der Holz= und Seren-Bezug aus den 
Staatswaldungen für die Landwirthschaft 
moglichst crleichrert werden möge, bereits 
entgegen gekommen, und die dahin zwecken- 
den Einrichtungen werden auch ferner Be- 
rücksichrigung finden. 
Nachdem jedoch in einigen Gegenden 
die Streuntzung in solchem Uebermaße 
statt gehabt har, daß der Waldstand da- 
durch sehr herabgekommen ist, die Pro- 
duktion des Holzes und der Stiren ge- 
fährder sind, und die lebhaftesten Besorgniße 
für die Zukunft erregt werden, so haben 
im eigenen Inreresse der bandwirthschaft 
einige Besehränkungen eintreten mi- 
ßen. 
EIIIIIIEITIEEII, 
Huͤtten- und Fabrikbesitzer aus Staats- 
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Waldungen, durch periodische Kontrakte 
unter Beobachtung der geeigneten Rück- 
sichten auf andere Staatsbürgerklassen 
und auf die Interessen der Waldwirth= 
schaft ist Verwaltungegrundsatz und bereits 
in verschiedenen Kreisen durchge fährt. Wir 
werdendie geeigneten Anordnungen treffen las- 
sen um diesem Grundsatze mit Berückscchti- 
gung der Lokal-Verhälnisse, eine allgemeine 
Auwendung zu geben. 
Die ärmere Klasse der Einwohner ist bisber 
besonders in den Gegenden, wo die Holzpreise 
hoch stehen, durch die ihr ertheilte Erlanbniß zum 
Leseholzholen aus Staatswaldungen und nach 
Befiuden der Umstände durch Abgaben geringerer 
Sortimeme gegen Tare vielfältig in ihrem Holz- 
bezuge unterstützt worden. Wir werden ihr diese 
Erleichterung auch serner moglichst angedeihen 
lassen, in welcher Beziehung neuerdings das Ge- 
eignete angeordnet worden ist. 
6) Die in einzelnen Gegenden enrsiandenen 
Collissonen zwischen dem Holzhandel und dem 
Bedürfniß der Landwirthschaft und der Gewerbe 
sind Unserer Aufmerksamkeit nicht entgangen und 
Wir haben den auf nachhaltige Wirthschafts- 
Ctats begründeten Abgabesatz für die Il. Finanz= 
Periode dergestalt bemessen lassen, daß die ver- 
schiedenen Ansprüche selbsi mit Hintanseczung des 
finanziellen Imeresses, jedoch mit derjenigen Be- 
dachtnahme, welche allerdings auch der Holzhan= 
del in national-ökonemistischer Hinsicht verdient, 
moglichst vermirtelt und ausgeglichen worden 
sind. 
b) Um ein jährliches und unberhälenißmäßiges
	        
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