Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1831-1832. (6)

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Der Erlaß dieser Gebühren begreift 
sedoch nur diejenigen, welche und in so 
weit sie bisher in die Staatskasse geflossen 
sind. — Die Chedispensations-Taxen in den 
Consistorialbezirken Ansbach und Bayreuth 
werden von dem 1. Oktober 1831. an, an 
die Pfarr-Unterslützungskasse überlassen. 
Tit. III. 
Ausscheidung der Kreislasten. 
. 19. 
Zum Vollzuge des Gesetzes über die 
Einführung der Landräthe vom 15. August 
1327. #. 3. werden für den Zeitraum der 
dritten Finanz-Periode von den allgemeinen 
Lasten, welche bisher aus der Stäatskasse 
bestolcten wurden, die in anliegender Ta- 
belle lit. D. aufgeführten Ausgaben in einer 
Summe von ½/602,260 fl. auf die einzel- 
nen Regierungsbezirke als Kreislasten über- 
tragen. 
. 20. 
WVon den Lasten, welche bisher den ein- 
zelnen Kreisen oblagen, werden mit dem 
1. Oktober 1831. in einer Summe von 
331,9023 fl. auf die Staatskasse übernommen: 
4) die Kosten auf die Anlegung und Un- 
terhaltung neuer Straßen in den Krei- 
sen, vorbehaltlich der Prüfung aller 
Voranschläge zu Straßen-Neubauten 
durch die betreffenden Landr aͤthe; 
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2) die bisher aus den Fonds des Nhein- 
kreises bestrittenen Kocken für das 
Kreis-Archio, für die B.soldungen und 
Remisen der Kreis= und B zirkskassen, 
für die Gendarmerie, für Bepträge 
zur Hebammenschule in Würzburg, und 
die Gefängnißkosten. 
&. 21. 
Der nach Abzug der übernommenen 
Lasten noch verbleibende Rest der überwie- 
senen Kreisausgaben wird den kreffenden 
Regierungsbezirken in folgender Art ver- 
gütet: 
I. In den älteren sechs Kreisen durch 
die Ueberlassung und Erhebung von zwey 
Simpla der Grund-, drey Simpla der 
Haus., zwey Simpla der Dominikal-Steuer, 
die Familiensteuer zu zehn Procent aus den 
Gewerbesteneranlagen über 0 fl. 
II. Im Untermaynkreise durch Ueberlas- 
sung und Erbeburg von 414 Procent der 
Grund:, 100 Procent der Hiuser-, und 13 
Procent der Dominikal-Stuer. 
III. Im Ih inkreise durch Ueberlassung 
und Erhebung der halben Thür= und Fen- 
stersteuer. 
IV. Durch die unter den überwiesenen 
Ausgaben enthaltenen Wohnungs= und 
Dienstgründe-Anschläge. 
V. Durch Aerarialzuschüsse der Staats-
	        
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