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Der Erlaß dieser Gebühren begreift
sedoch nur diejenigen, welche und in so
weit sie bisher in die Staatskasse geflossen
sind. — Die Chedispensations-Taxen in den
Consistorialbezirken Ansbach und Bayreuth
werden von dem 1. Oktober 1831. an, an
die Pfarr-Unterslützungskasse überlassen.
Tit. III.
Ausscheidung der Kreislasten.
. 19.
Zum Vollzuge des Gesetzes über die
Einführung der Landräthe vom 15. August
1327. #. 3. werden für den Zeitraum der
dritten Finanz-Periode von den allgemeinen
Lasten, welche bisher aus der Stäatskasse
bestolcten wurden, die in anliegender Ta-
belle lit. D. aufgeführten Ausgaben in einer
Summe von ½/602,260 fl. auf die einzel-
nen Regierungsbezirke als Kreislasten über-
tragen.
. 20.
WVon den Lasten, welche bisher den ein-
zelnen Kreisen oblagen, werden mit dem
1. Oktober 1831. in einer Summe von
331,9023 fl. auf die Staatskasse übernommen:
4) die Kosten auf die Anlegung und Un-
terhaltung neuer Straßen in den Krei-
sen, vorbehaltlich der Prüfung aller
Voranschläge zu Straßen-Neubauten
durch die betreffenden Landr aͤthe;
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2) die bisher aus den Fonds des Nhein-
kreises bestrittenen Kocken für das
Kreis-Archio, für die B.soldungen und
Remisen der Kreis= und B zirkskassen,
für die Gendarmerie, für Bepträge
zur Hebammenschule in Würzburg, und
die Gefängnißkosten.
&. 21.
Der nach Abzug der übernommenen
Lasten noch verbleibende Rest der überwie-
senen Kreisausgaben wird den kreffenden
Regierungsbezirken in folgender Art ver-
gütet:
I. In den älteren sechs Kreisen durch
die Ueberlassung und Erhebung von zwey
Simpla der Grund-, drey Simpla der
Haus., zwey Simpla der Dominikal-Steuer,
die Familiensteuer zu zehn Procent aus den
Gewerbesteneranlagen über 0 fl.
II. Im Untermaynkreise durch Ueberlas-
sung und Erbeburg von 414 Procent der
Grund:, 100 Procent der Hiuser-, und 13
Procent der Dominikal-Stuer.
III. Im Ih inkreise durch Ueberlassung
und Erhebung der halben Thür= und Fen-
stersteuer.
IV. Durch die unter den überwiesenen
Ausgaben enthaltenen Wohnungs= und
Dienstgründe-Anschläge.
V. Durch Aerarialzuschüsse der Staats-