Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1831-1832. (6)

VII. 
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und des auf diesen Etat transferirten Mehrbezugs des Gene- 
ralprocuratoro v. Koch, und mit dem Beyfuͤgen, daß hiedurch 
die Mittel gegeben sind, das Oberappellationsgericht mit einem 
sechsten Senate verstaͤrken, und dem Kassationsgerichte fuͤr den 
Rheinkreis eine bessere Einrichtung geben zu koͤnnen. 
Von der obigen Summe ad 950,960 fl. gehen auf die 
Kreise 705,035 fl. über, und . . . 
verbleiben als Centrallast. 
Uebrigens werden dem Königl. Staateministerium der Justiz 
zur Bestreitung ausserordentlicher, mithin unvorhergesehener Aus- 
gaben für die Gesehgebung, jährlich 6000 fl. aus dem Reser- 
vefonde zur Disposition gestellt. 
* " 
Auf den Etat des Staatsministeriums des Innern 703,400 fl. 
mit Inbegriff der Besoldung des Ministers und der auf das 
Staats-Aerar übernommenen Exigenzen für das Rechnungs-Com- 
missariat der Regierungen, Kammern des Innern, zu 37,000 fl. 
Dazu kommen in Folge der Ausscheidung die Kosten des Kreis- 
archives im Rheinkreise mit 1,500 fl, so daß der Gesammt- 
etat des Königlichen Staatsministeriums des Innern sich 
stellt auf . . . . . 
rl 
VIII. Auf den gemeinschaftlichen Etat der Staatsministerien der 
Justiz und des Innern 1,209,060 fl. 
Mit dieser Summe, von welcher 1,113,024 fl. auf die 
Kreise übergehen, und als Central-Last . . 
verbleiben, sind auch die Mittel gegeben, um die Lage der 
Landrichter dritter Klasse, der Civil= und Kriminal-Adjunkten, 
dann der Assessoren und Aktuare der Landgerichte verbessern 
zu können. 
Uebrigens wird dem Staatsminister des Innern ein Kredit 
auf dem Reichsreservefond für denjenigen Betrag erbffnet, um 
245,925 fl. 
704,800 fl. 
96,942 fl.
	        
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