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und des auf diesen Etat transferirten Mehrbezugs des Gene-
ralprocuratoro v. Koch, und mit dem Beyfuͤgen, daß hiedurch
die Mittel gegeben sind, das Oberappellationsgericht mit einem
sechsten Senate verstaͤrken, und dem Kassationsgerichte fuͤr den
Rheinkreis eine bessere Einrichtung geben zu koͤnnen.
Von der obigen Summe ad 950,960 fl. gehen auf die
Kreise 705,035 fl. über, und . . .
verbleiben als Centrallast.
Uebrigens werden dem Königl. Staateministerium der Justiz
zur Bestreitung ausserordentlicher, mithin unvorhergesehener Aus-
gaben für die Gesehgebung, jährlich 6000 fl. aus dem Reser-
vefonde zur Disposition gestellt.
* "
Auf den Etat des Staatsministeriums des Innern 703,400 fl.
mit Inbegriff der Besoldung des Ministers und der auf das
Staats-Aerar übernommenen Exigenzen für das Rechnungs-Com-
missariat der Regierungen, Kammern des Innern, zu 37,000 fl.
Dazu kommen in Folge der Ausscheidung die Kosten des Kreis-
archives im Rheinkreise mit 1,500 fl, so daß der Gesammt-
etat des Königlichen Staatsministeriums des Innern sich
stellt auf . . . . .
rl
VIII. Auf den gemeinschaftlichen Etat der Staatsministerien der
Justiz und des Innern 1,209,060 fl.
Mit dieser Summe, von welcher 1,113,024 fl. auf die
Kreise übergehen, und als Central-Last . .
verbleiben, sind auch die Mittel gegeben, um die Lage der
Landrichter dritter Klasse, der Civil= und Kriminal-Adjunkten,
dann der Assessoren und Aktuare der Landgerichte verbessern
zu können.
Uebrigens wird dem Staatsminister des Innern ein Kredit
auf dem Reichsreservefond für denjenigen Betrag erbffnet, um
245,925 fl.
704,800 fl.
96,942 fl.