Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1831-1832. (6)

161 — 192 
7) Auf besondere Leistungen des Staats-Aerars an die Ge- 
meinden . . . . . . . . 100,000 fl. 
8) Auf Zuschüsse zu den Kreisfonds, in Folge der as 
mungen des F. 21. des Finanzgesetzes . . 801, 150 fl. 
9) Auf Straßen, Brücken= und Wasser-Bauten 1,232,210 fl. 
Hiezu kommen an Kosten für Strassen-Neubauten in 
Folge der Ausscheidung der Central= und Kreislasten: 
241,297 fl. 
wornach sich die Summe auf Straßen-, Brücken= und 
Wasser-Bauten erhöht auf 1, 473, 513 fl. 
Hievon gehen auf die Kreise 802,002 fl. über, und 
verbleiben sohin als Centrallast . . . . OHAUfL 
XI. Auf den Militaͤr-Etat, und zwar 
auf die active Armee . . . . . . 5,500,000fl. 
2) für die Gendarmerie inclusive der Gendarmerie der Haupt- 
und Residenzstadt München 600,500 fl. 
Hiczu kommen in Folge der Ausscheidung die Kosten der 
Kasernirung der Gendarmerie im Rheinkreise mit 3, 476 fl. 
zusammen sohin . . . . . . . 613,976 fl. 
3) für das topographische Bureau# . . . 50.000 fl. 
-bh) Zuschuß an den Militär-Invaliden= und Virrnenson . 92,000 fl. 
Uebrigens sind unter der Summe von 5,500, oo fl. die 
Naturalien von 33,126 Schäffel Korn und 93,663 Scheffel 
Haber im budgetmässigen Normalanschlag von 627,007 fl. 
in der Art begriffen, daß geringere Preise dem Reichs- 
Reservefonde zu gut, und höhere Preise demselben zur 
Last geschrieben werden sollen. 
XlI. Auf dem Ecat der Landbauten 531,440 fl. 
womit vorgesehen ist, um
	        
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