Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1831-1832. (6)

  
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In Vergleichung der Einnahmen un Staats- 
sonde nach gegrenwärtiger Beylage lit. B. zu 
21,871, 2C6 fl. 
mit den Staasausgaben nach Beylage lit. A zu 
24, 423,.#44 1 fl. 
ergiebt sich ein Ueberschuß und zugleich Reservefond von 
450, 825 fl.