Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1837. (8)

gern daͤrfe. S. 58. 6. 24. Strafe gegen 
den Beklagten im Falle des Muthwillens. 
S. 58. 9. 26. 
Berichtigungen. In Nro. 2. des Gesetzblat- 
tes ist S. 44. Zeile 10 von unten in eini- 
gen Exemplaren statt „von Ablauf eines 
Jahres“ zu lesen „vor Ablauf 2c." — 
Berufung. Bestimmungen im Landtagsab- 
schied, die Berufungen in Wechselsachen betr. 
S. 33. IV. 
— — (in bürgerl. Recht'sstr.) In welchen 
Fälleu dieselbe nicht statt finde. S. 70. J. 51. 
Gesetzliche Bestimmungen für alle Fälle, in 
welchen selbstständige Berufung unzulässig 
ist. S. 72. . 53. 
— (Uppellation) an die dritte Instanz 
findet nicht statt, wann?! S. 73. 9. 54. 
— gegen Contumazialerkenntnisse. S. 74. 
. 56. 
— gegen Untergerschte. S. 75. §. 57. 
— — ist zuldssig ohne Rücksicht auf eine 
Summe. S. 77. 6C. 63. 
— — gegen richterliche Erkenntnisse und Be, 
schlüße im Erekutionsverfahren, wann sie 
anzubringen. S. 98. I. 108. 
— bei der Zwangsabtrekung von Grundei- 
genthum. Gesetzliche Bestimmung hier- 
Über. S. 124. Art. XX. 
— — in Jollstrafsachen. S. 226. F. 36. 
Berufungsfrist, in bürgerl. Rechtsstreitigkeiten, 
gesetzl. Bestimmungen hierüber. S. 78. F. 
64. 1) 2) 3). 
— — in Jollstrafsachen. S. 227. F. 36. 
Beschädigungen. Welche Streitigkeiten we- 
gen Beschädigungen sich zum mündlichen 
Verhdre eignen. S. 44. Nro. 7. 
Beschwerde (im gerichtlichen Verfahren bei 
bürgerlichen Rechrsstreitigkeiten); wann sie 
im Erekutionsverfahren aufschiebende Wir- 
kung habe. S. 98. J. 108. 
Beschwerden. Malzaufschlags-Rückvergu- 
Bevollmächtigre. 
I11 
tuag an die Bierbrauer zu Augsburg; kön. 
allerhbühste Erkldrung hierüber. S. 36. 
Besitz. jüngster. Klagen über den jüngsten 
Besitz gehbren zum mündlichen Verhbre. 
S. 44. Nro. 8S. 
Besoldungen. Ju welchen Fällen sie Exe- 
kutionsmittel seyn kbanen. S. 84. J. 73. 
Bestechuag. Bestimmung des Jollstrafgesetzes 
brzüglich der Bestechung. S. 218. F. 24. 
Gesetzliche Bestimmun-= 
gen bezüglich der Bevollmächeigten der 
Standesherren bei den Landrathswahlen. 
S. 134. Art. VII. 
Bewegliche Sachen. Gesetzliche Bestim- 
" mungen bezüglich der beweglichen Sachen 
als Exekutionsmittel. S. 85. . 74. u f. 
Beweis. Von dem Beweisverfahren (in bür- 
gerlichen Rechtsstrelrigkeiten.) S. 66. Ab- 
schn. V. Bestimmungen des Jollstrafgesetzes 
rücksichtlich der Beweisfährung bei Unter= 
suchung über Verletzungen des Jollgesetzes 
und der Jollordnung. S. 222. F. 32. 
Beweiserkenntnis, beim beschleunigten Ver- 
fahren im mündlichen Verhbre. S. 50. &. 11. 
Beweis frist. Frist zur Antretung des Beweises 
im beschleunigten Verfahren. S. 31. ". 12. 
Bezettelungsgelder. Jollgesetzliche Be- 
stimmungen hierüber. S. 181. +F. 12. 
Bezirksgerichte. Gesetzliche Bestimmun- 
gen bezüglich der Ausgaben auf Bezirksge- 
richte. S. 166. Art. I. 
Bezirksstrassen. Abtretung von Grundeigen- 
thum für Herstellung von Bezirksstrassen. Ge- 
setzliche Bestimmungen hierüber. S. 111. 
A. No. 5. 
Bezirks-Wegebauten, gesetzliche Bestim- 
mung hierüber. S. 168. 5. 
Blunen-Linie. Was unter Binneulinie zu 
verstehen. S 189. J. 24. 
Binnenzdlle. Unzulässigkeit der Binnenzblle 
S. 185. J. 19#. 
Brückenbau. Was im Bereiche des Stras-
	        
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