IV.
—
Eingangsgoll. Erhebung deslelben. S. 179.
K. 4.
Einherbsten.
sten gehdren zum mündlichen Verhbre. S.
44. Nro. 7. .
Einnahmen. Bestimmungen des Finanzge-
setzes uͤber die Einnahmen und Ausgaben
der ersten, zweiten und dritten Finanzperiode,
S. 154. dJ. 1. Staatseinnahmen:
General-Uebersicht der Staatseinnahmen für
ein Jahr der vierten Finanzperiode. S. 159.
KG. 7. (hiezu die Beilage I. zum Gesetzblatte
Nro. 8.) Erhebung der direkten Steuern.
S. 159. &. 8. Uebersicht der Central: und
Kreisfondseinnahmen fuͤr ein Jahr der vier-
ten Finanzperiode. Beilage II. zum Gesetz-
blatte Nro. 8.
Einreden (Erceptionen). Wann auf die Ein-
reden neue Tagsfahrt angesetzt werden kbn-
ue? S. 54. e.
— — Privilegirte Einreden. S. 58. Abschnitt
II. J. 24 f
Einstandsrechr. Einstandsrecht der Adeligen
findet nicht mehr statt. S. 96. F. 103.
Eisenbahnen. In welchen Fällen für Er-
richtung von Eisenbahnen Zwangsabtretung
von Grundeigenthum state finde. S. 112.
Nro. 11.
Entwehrung (Erxpropriation). Gesetz, die
Zwangsabtretung von Grundeigenthum für
dffentliche Zwecke betreffend. S. 109 —
128. I. Titel. Allgemeine Bestimmungen.
S. 110—114. II. Titel. Von der Ent-
schädigung und dem Maaßstabe derselben.
S. 114—120. III. Titel. Von dem Ver-
fahren bei der Zwangsabtretung. S. 120
—125. IV. Titel. Schlußbestimmungen.
S. 125—128.
Sntwehrung. In welchen Faͤllen sie statt
finde. S. 110. Art. I. Wer sie in An-
Streitigkeiten wegen Einherbe-
IVII
spruch nehmen kbane. S. 114. Art. IV.
Bestimmungen über die Ausdehnung des
Erpropriations-Gesetzes auf den Rheinkreis.
S. 126. Art. XXlII.
Erkenntnisse. K. Allerh. Erklárung im L. T.
Absch., den Vollzug rechtskräftiger Erkenn#te
nisse betr. S. 7. Nro. 3.
— — ungleichfbrmige. Gesetz über die Ver-
hütung ungleichfbrmiger Erkenytnisse bei
dem obersten Gerichtshofe in bürgerlichen
Rechtöstreitigkeiten. S. 105—108.
Gesetzliche Bestimmungen bei Erkennt-
nissen (in bürgerlichen Rechtsstreitig=
keiten) hinsichtlich der Appellation gegen
dieselben. S. 71. J. 52. Nro. 2. Z. 4.
7. 8. S. 72. d. 53. Nro. 2.
In welchen Fällen gegen 2 in der Hauptsache
gleichfdrmige Erkennrnisse an die dritte In-
stanz Appellation nicht start finde. S. 73. lK.
54.— Berufungsfrist gegen Erkenntnisse i im
Erecutionsverfahren S. 78. Nro. 1; gegen
Erkenntnisse im beschleunigten Verfahren
beim mündlichen Verhbre. S. 78. Nro. 2;
gegen alle übrigen Erkenutnisse S. 78.
Nro. 3. — Bei welchen Erkeantnissen die
aufschiebende Wirkung der Appellation nicht
eintrete. S. 78. 9. 66.
Erndten. Streitigkeiten wegen Erndten eignen
sich zum mündlichen Verhbre. S. 44. No. 7.
Erübrigungen. Finanzgesetzliche Bestim-
mungen über Erübrigungen mit Rücksicht
auf die Ausscheidung der Kreis= und der
Scaatslasten. S. 174. II.
Execution (in bürg. )
Gesetzliche Bestimmungen über die Voll-
streckungsmittel. S. 83. cJ. 71. — Ge-
setzl. Bestimmung über die Erecution be-
züglich der Besoldungen, Gagen, Pensto=
2
I 4 s I