K.
Kandle. Entwehrung bei Erbauung von Ka-
ndlen. S. 111. Nr. H.
Kirchen. Zwangsabtretung von Grundeigen-
thum zur Erbauung und Etpelteruns von
Kirchen. S. 111. A. Nr.
Kirchenpfründen. Kbngl. #chs Er-
klärung auf den Antrag der Stände,
die Ergänzung der Dotarton von Kirchen-
Ppfründen betr. S. 35. VIII.
Klagen. Welche Klagen zum mündlichen Ver-
fahren (in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten)
gebracht werden müssen. S. 42. J. 1. Kla-
genhadufung. S. 45. J. 2. Anmeldung der
Klage, schriftliche Einreichung derselben.
S. 46. §F. 6. Welche Vorschriften bezüglich
der Klagestellung rc. im gewöhnlichen Ver-
fahren zu beobachten. S. 52. J. 17. Kla-
gebeantwortung. S. 56. 9. 40. Ein-:
lassung auf die Klage. S. 58. F. 24.
Bestimmungen bezüglich der Zusammen=
rechaung der Klags“ und Wiederklagssum
me. S. 76. 1. 62.
Kreisausgaben. Feststellung des Gesammt=
betrages aller norhwendigen Kreisausgaben.
S. 172. Art. VIII 6
— — Deckung des Gesammt JZiffers der Krels-
ausgaben. S. 172. Art. IX.
— — Ausgleichung der Mehrungen und Min-
derungen der Kreisausgaben. S. 174.
Art. XI.
Kreisfonds. Königl, allerhchste Erklärung
im Landtagsabschiede, die Bildung der
Kreisfonds betr. S. 20. K.
— — Gesetz, die Ausscheidung der Kreislasten
von den Staarslasten und die Bildung der
Kreisfonds betr., (vergleiche Kreislasten).
S. 165 — 176.
— — Gerneral-Uebersicht über die Ausschei-
dung: A. der Central= und Kreisfonds-
IIVI
ausgaben und B. der Central: und Kreis-
fonds-Einnahmen für ein Jahr der IVe##
Finanzperiode 183. Beilage zum Gesetz-
blatte Nro. 8. vom 1. Dezemb. 1837.
Kreislasten. Kbnigl allerhbchste Erklärung
im Landtagsabschiede, die Auescheidung der
Kreislasten von den Staatslasten und die
Bildung der Kreisfonds betr. S. 20. K.
— Gesetz, die Auescheidung der Kreislasten
von den Staatslasten und die Bildung der
Kreisfonds beir. S. 165— 176.
Ausgaben, welche vom 1. Ocr. 1837
an die Natur nothwendiger, gesetzlich
auf die Kreise hingewiesener Lasten anneh-
men: A. Aus dem Erat der Jastiz. S.
166 — 167. B. Aus dem gemeinschaft-
lichen Etat der Justiz und des Innern.
S. 167. C. Aus dem allgemeinen Mi-
nisterialetat des Janern. S. 167. D.
Aus dem Erat der Sctaatsanstalten. S.
167. — Fernere Ueberweisungen auf die
Kreiofonds in sämmtichen Kreisen. S.
170. Art. IV.
Kreisstraßen. Bei Aulegung never, Erwei-
terung, Abkürzung oder Ebenung schon
bestehender Kreisstraßen findet Eutwehrung
statt. S. 111. A. 5.
V.
Ladung, (in bürgerlichen Rechte strelrigkeiren.)
Ladung des Beklagten im mündlichen Ver-
hdre. S. 47. J. 6.; monitcrische Ladung
im gewbhnlichen Verfahren. S. 53. F. 17.
— — Folgen, wenn der Beklagte auf die ihm
gehdrig eingehändigte wiederholte Ladung
nicht erscheint. S. 55. &. 18.
— — Folgen, wenn in Fällen der Zwangsab-
tretung die Zustellung der Ladung an den
Eigenthümer rechtefdrmlich vollzogen ist.
S. 118. Art. XII.
— — Wie die Ladung zu geschehen, wenn auf