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der Staats- Schuldentilgungs- Anstalt, so wie
der Per ions-Kasse und auch der
durch das Gesetz vom 1. Juli 1834 ge-
gründeten Festungsbau= Dotationskasse mie
allen Nachweisungen nebst den von
Unserem obersten Rechnungshofe erlasses
nen Deftnitiv-Beschlüssen mitgetheilt worden.
Rachdem jedoch die Stände in einem Ge-
##me-Beschlusse die Erklärung gegeben haben:
Es sepen die sämmtlichen Einweisungen.
aus. dltern und neueren Rechtstiteln.
mit Ausnahme der 228, 343 fl. 20 kr.
Nachholung der Zinsen für die De-
feusions-Gelder aus den Jahren
1827 bis 1330, welcher Post sie die
Anerkennung nicht ertheilen zu. konnen.
glauben, als richtig anzuerkennen,
und.
es sey den vorliegenden Rechnungem
die Anerkennung nur unter der Vor-
aussetzung zu ertheilen, daß die von-
der Schuldentilgunge Kasse in den Rech-
nungs-Jahren 1832 für empfangene.
Defensions= Gelder bezahlten Zi-
sen im Gesammt-Betrage vom
463,222 fl. 12 kr.
der Schuldentilgungs-Anstalr vergtet
werden;
so feher Wir Uns bewogen, mit Hinweisung
auf die in Mitte liegenden, vor der Verfas-
sungs-Urkundr sich vatirenden Staats-Verträge
und hierauf begründeten Verabredungen in Be-
treff der Natur und Bestimmung der Defenssons-
Gelder, sowie über die Verwendung dieser Fonds.
und der davon abfallenden Zinsen, daun mit
Beziehung auf die Verfügung des Landtags-=
Abschiedes v. 29. Dezember 1831 Abth. I.
lit. T., sowie auf Art. I. des Festungsbau-Do-
tations= Gesetzes vom I. Juli 1834, endlich
selbst auf die stindischen Verhandlungen vom
Jahre 183 1. hiemit gegen diese Beschlüsse feier-
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liche Verwahrung auszusprechen und anzuf##-
gen, daß Wir die Beonstandung jener auf
Verrrag und Recht beruhenden Jinsenbezüge
nicht, und umso weniger anzuerkennen ver-
mogen, als die hierauf bezüglichen Anordnung-
en schon im Jahre 1832 der Schuldentilgungs-
Kommission vorschriftmäßig insinuirt und von
den skändischen Kommissäreu als rechtsbegründer
anerkannk worden sind, solches auch durch
das Protokoll der Staatsschulden Tilgungs=
Kommissivn vom 18. Oktober desselben Jahres
nachgewiesen ist-
2.) Den wegen Abschreibungmehrerer A#l-
kivenim Gesammt-Betrage von 307,281 fl.
40 kr. 7 hl. erhobenen Anstand betreffend,
unterliegt es durchans keiner Schwierigkeit,
die im Gesammt-Beschluße verzeichneten Po-
sten wieder in der Rechnung vorzutragen, ob-
gleich, dieselbem voraussichtlich weder im
Ganzen noch zum Theile zu realisiren sepm
merden.
MI.
Wünsche und Anträge.
Auf die Wünsche und Anträge, in. so
weit sie nicht bereits in der Abtheilung I.
des gegenwärtigen Abschiedes erledigr wordem
sind, — erwiedern Wir — unbeschadet
des den Wirkungs-Kreis der Stände.
genau bezeichnenden f+. 19. im Tit. VII.
der Verfassungs Urkunde, — wie folgt::
A.
Jum Buodget-
Die zu dem Budget gestellten Anträge-
werden, in so weit sie Gegenstände des ver-
fassungsmäßigen Wirkungs-Kreisos der Stände
betreffen, in nähere Erwägung gezogen werden.
Den bezüglich der Bewilligung eines jähr-
lichen Beitrages von 4000 fl. für die ho-
mdopathische Heil-Anstalt zu München