Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1837. (8)

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der Staats- Schuldentilgungs- Anstalt, so wie 
der Per ions-Kasse und auch der 
durch das Gesetz vom 1. Juli 1834 ge- 
gründeten Festungsbau= Dotationskasse mie 
allen Nachweisungen nebst den von 
Unserem obersten Rechnungshofe erlasses 
nen Deftnitiv-Beschlüssen mitgetheilt worden. 
Rachdem jedoch die Stände in einem Ge- 
##me-Beschlusse die Erklärung gegeben haben: 
Es sepen die sämmtlichen Einweisungen. 
aus. dltern und neueren Rechtstiteln. 
mit Ausnahme der 228, 343 fl. 20 kr. 
Nachholung der Zinsen für die De- 
feusions-Gelder aus den Jahren 
1827 bis 1330, welcher Post sie die 
Anerkennung nicht ertheilen zu. konnen. 
glauben, als richtig anzuerkennen, 
und. 
es sey den vorliegenden Rechnungem 
die Anerkennung nur unter der Vor- 
aussetzung zu ertheilen, daß die von- 
der Schuldentilgunge Kasse in den Rech- 
nungs-Jahren 1832 für empfangene. 
Defensions= Gelder bezahlten Zi- 
sen im Gesammt-Betrage vom 
463,222 fl. 12 kr. 
der Schuldentilgungs-Anstalr vergtet 
werden; 
so feher Wir Uns bewogen, mit Hinweisung 
auf die in Mitte liegenden, vor der Verfas- 
sungs-Urkundr sich vatirenden Staats-Verträge 
und hierauf begründeten Verabredungen in Be- 
treff der Natur und Bestimmung der Defenssons- 
Gelder, sowie über die Verwendung dieser Fonds. 
und der davon abfallenden Zinsen, daun mit 
Beziehung auf die Verfügung des Landtags-= 
Abschiedes v. 29. Dezember 1831 Abth. I. 
lit. T., sowie auf Art. I. des Festungsbau-Do- 
tations= Gesetzes vom I. Juli 1834, endlich 
selbst auf die stindischen Verhandlungen vom 
Jahre 183 1. hiemit gegen diese Beschlüsse feier- 
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liche Verwahrung auszusprechen und anzuf##- 
gen, daß Wir die Beonstandung jener auf 
Verrrag und Recht beruhenden Jinsenbezüge 
nicht, und umso weniger anzuerkennen ver- 
mogen, als die hierauf bezüglichen Anordnung- 
en schon im Jahre 1832 der Schuldentilgungs- 
Kommission vorschriftmäßig insinuirt und von 
den skändischen Kommissäreu als rechtsbegründer 
anerkannk worden sind, solches auch durch 
das Protokoll der Staatsschulden Tilgungs= 
Kommissivn vom 18. Oktober desselben Jahres 
nachgewiesen ist- 
2.) Den wegen Abschreibungmehrerer A#l- 
kivenim Gesammt-Betrage von 307,281 fl. 
40 kr. 7 hl. erhobenen Anstand betreffend, 
unterliegt es durchans keiner Schwierigkeit, 
die im Gesammt-Beschluße verzeichneten Po- 
sten wieder in der Rechnung vorzutragen, ob- 
gleich, dieselbem voraussichtlich weder im 
Ganzen noch zum Theile zu realisiren sepm 
merden. 
MI. 
Wünsche und Anträge. 
Auf die Wünsche und Anträge, in. so 
weit sie nicht bereits in der Abtheilung I. 
des gegenwärtigen Abschiedes erledigr wordem 
sind, — erwiedern Wir — unbeschadet 
des den Wirkungs-Kreis der Stände. 
genau bezeichnenden f+. 19. im Tit. VII. 
der Verfassungs Urkunde, — wie folgt:: 
A. 
Jum Buodget- 
Die zu dem Budget gestellten Anträge- 
werden, in so weit sie Gegenstände des ver- 
fassungsmäßigen Wirkungs-Kreisos der Stände 
betreffen, in nähere Erwägung gezogen werden. 
Den bezüglich der Bewilligung eines jähr- 
lichen Beitrages von 4000 fl. für die ho- 
mdopathische Heil-Anstalt zu München
	        
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