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traͤge der Staͤnde hinsichtlich
Gesetzes in Erwaͤgung ziehen.
eines Cultur-
VII. Nachmachen der Fabrikzeichen
und- Firmen.
Auf den Antrag wegen des Nachmachens
der Fabrik-Jeichen und Firmen der Fabri-
kanren und Gewerbeleuke behalten Wir Uns,
nach näherer Erwägung der Sache, die ge-
eigneten Einleitungen vor.
VIII. Ergáuzung der Dotarion für
Kirchen-Pfründen,
und
IX. Unterstitzungé-Anustalt für katho-
lische Geinliche.
Diese Anträge werden Wir nach Vollend=
ung der diehfallo eingeleiteten Vorardbeiten in
Erwägung nehmen.
NX. Dauer der Schulpflichtigkeir.
Der Antrag binsichtlich der Verlängerung
der Werkrags= und Verkürzung der Feiertags-
Schuloflichrigkert eignet sich nicht unter den
. 19. im Titel VII. der Verfassunge-Urkun-
de; vielmebr werden Wir in der vorbemerk
ten Sache nach Unserem Ermessen verfügen.
XI. Verkleinerung und Reform der
Landgerichte; dann Vorlage neuer
Gesetzbitcher.
In so weir der gestellte Antrag die
Organisation und den Geschäftsgong der Land--
gerichte, sowie die Bildung der Laadgerichte-
Bezirke zum Gegenstande har, fsiuden Wir
Une wieder veranlaßr, die Stände auf die Be-
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stimmungen der Verfassungs-Urkunde Titel VII.
# 19., und auf die zehnte Verfassungö-Beilage
Titel II. 6. 36. hinzuweisen.
Den damit in Verbindung gebrachten
weiteren Ankrag auf die Revision des Straf-
gesetzbuches und des Straf Prozesses, dann des
Indiziar:Codex werden Wir in Erwaͤgung neb-
men, beziehen Uns jedoch dabei auf die in der
Abrheilung I. lit, A. Nr. 1. des gegen-
wärtigen Abschiedes gegebene Andeutung.
XII. Vermittlung samt in den
Städten.
Den Antrag, die Abhilfe einiger Män-
gel des Vermirrlungsamtes in den Stäoten,
werden Wir gleichfalls in Erwägung ziehen.
XIII. Verzinsung der Sparkassen-
Capitalien.
In den Antrag fernerhin bei den Spe-
Rial-Schuldemtilgungs Kassen neue Darleben der
Sparkassen zu vier. Prozent verzintlich annehmen
zu lassen, vermogen Wir nicht einzugehen.—
XIV. Zahlen-Lotto
Den Antrag der Staͤude, die Aufhebung
des Zahlen- Lotto betreffend, koͤnnen Wir
nicht genehmigen.
IV.
Beschwerden.
Malzaufschlags-Rückvergütung an
die Bierbrauer zu Augsburg.
Die Uns vorgelegten Beschwerden der
Bierbrauer zu Augeburg, die Ruͤckverguͤtung
des Malz-Aufschlages von dem exportirten Biere,