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tigenden Tarifs zu erhoͤhen und festzu-
stellen.
Das einfache Bürger-Einzugsgeld wird
für Ausläuder, welche keinem Jollvereins=
staate angehdren, auf den doppelten Ge-
bührenbetrag erhbhr, welchen sie bieher
zu entrichten hatten.
Die in der erhöhten Summe des Bür-
ger-Einzugegeldes etwa begriffenen An-
sätze fär eventuelle Vortheile aus Stif-
tungs-, besonderen Wohlthätigkeits,oder
sonstigen Fonds, welche von der Gemeinde=
kasse getrennt sind, sollen eben jenen be-
treffenden Fonds zufließen.
H.
Budget.
Wir haben den Staͤnden des Reiches bei
dem dießjaͤbrigen Zusammentritte in Gemäßheit
der Bestimmungen der Verfassungs= Urkunde
Tir. VII. J. 4. die genaue Uebersicht des
Staatsbedürfnisses, so wie der gesammten
Seaatseinnahmen (Budget) vorlegen lassen, um
über die zu erhebenden Steuern für die IV.
Finanzperiode in Berathung treten zu konnen;
das Sraarsbedürfniß wurde in einer Gesammr-
summe von 29.986.009 fl. nachgewiesen; die
Summe der Staateeinnahmen unter vorldusiger
Anrechnung der direkten Staatsauflagen im Be-
trage zu 6.136.883 fl. auf 30,012.473 fl.
angesetzt, zugleich zur Ergänzung des Reichs-
Reservefonds auf den Betrag von 500,000 fl.
jährlich der ubthige Zuschuß aus den Eröbrig=
ungen der III. Finanzperiode entnommen.
Beide Kammern haben inhaltlich Gesammt-
beschlusses
A.
die Einnahmen betreffend
die Summe der zu erhebenden Steuern nach
annehmen zu
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dem Voranschlage ohne Veränderung der Summe
zugestanden, jedoch
1) bei den Taren eine Erhöhung von
13.734 fl. — kr
2) bei den Aufschlagegefällen
von 46.388 —
3) bei den Jbllen von 405,228 —.
uud
4) bei dem Ertrag aus Oeke-
nomien und Gewerben von 11,961;= —.
sohin im Ganzen eine Mehrsumme
von. 477.311 % —.
kdnnen erachtet, und solche
Summe den Staatseinnabmen sogleich zuge-
se t, Übrigens auf den Grund dieser Jusätze
B.
die Ausgaben betreffead
aussprechen zu konnen geglaubr, daß hiedurch
die Mittel gegeben sepen, um Ausgabenmeh=
rungen zu decken, sohin "
l)beidemEtatdesStaatssniaistetiunwdes
Jan-caeitienZtIsayeinstellenzuIda-
nen pr. 8.945 fl. — kr.
2) bei den Staatsanstalten für Erziehung
und Bildung, nämlich:
a) fuͤr iede der Universitaͤten
à 3000 fl. jährlich 9000 — .
b) für Verbesserung der Landschu-
len jaͤhrlich 72.000= —.
3) für den Cultus, und zwar:
a) für Tischtitel 3.907.
b) zum Emeritenfond 10,000.
J) zur Unterstützung der Geist-
lichkeit im Rheinkreise 4,.000-- —
d zum Pensionsfond der protestan-
tischen Geistlichkeit 1.500- —"5
e) für die protestantischen Confi=
storien in Bayreuth und Spever
zur Besoldungserhbhung 2,800; —.
4) bei der Position Gesundheit
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