Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1837. (8)

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tigenden Tarifs zu erhoͤhen und festzu- 
stellen. 
Das einfache Bürger-Einzugsgeld wird 
für Ausläuder, welche keinem Jollvereins= 
staate angehdren, auf den doppelten Ge- 
bührenbetrag erhbhr, welchen sie bieher 
zu entrichten hatten. 
Die in der erhöhten Summe des Bür- 
ger-Einzugegeldes etwa begriffenen An- 
sätze fär eventuelle Vortheile aus Stif- 
tungs-, besonderen Wohlthätigkeits,oder 
sonstigen Fonds, welche von der Gemeinde= 
kasse getrennt sind, sollen eben jenen be- 
treffenden Fonds zufließen. 
H. 
Budget. 
Wir haben den Staͤnden des Reiches bei 
dem dießjaͤbrigen Zusammentritte in Gemäßheit 
der Bestimmungen der Verfassungs= Urkunde 
Tir. VII. J. 4. die genaue Uebersicht des 
Staatsbedürfnisses, so wie der gesammten 
Seaatseinnahmen (Budget) vorlegen lassen, um 
über die zu erhebenden Steuern für die IV. 
Finanzperiode in Berathung treten zu konnen; 
das Sraarsbedürfniß wurde in einer Gesammr- 
summe von 29.986.009 fl. nachgewiesen; die 
Summe der Staateeinnahmen unter vorldusiger 
Anrechnung der direkten Staatsauflagen im Be- 
trage zu 6.136.883 fl. auf 30,012.473 fl. 
angesetzt, zugleich zur Ergänzung des Reichs- 
Reservefonds auf den Betrag von 500,000 fl. 
jährlich der ubthige Zuschuß aus den Eröbrig= 
ungen der III. Finanzperiode entnommen. 
Beide Kammern haben inhaltlich Gesammt- 
beschlusses 
A. 
die Einnahmen betreffend 
die Summe der zu erhebenden Steuern nach 
annehmen zu 
14 
dem Voranschlage ohne Veränderung der Summe 
zugestanden, jedoch 
1) bei den Taren eine Erhöhung von 
13.734 fl. — kr 
2) bei den Aufschlagegefällen 
von 46.388 — 
3) bei den Jbllen von 405,228 —. 
uud 
4) bei dem Ertrag aus Oeke- 
nomien und Gewerben von 11,961;= —. 
sohin im Ganzen eine Mehrsumme 
von. 477.311 % —. 
kdnnen erachtet, und solche 
Summe den Staatseinnabmen sogleich zuge- 
se t, Übrigens auf den Grund dieser Jusätze 
B. 
die Ausgaben betreffead 
aussprechen zu konnen geglaubr, daß hiedurch 
die Mittel gegeben sepen, um Ausgabenmeh= 
rungen zu decken, sohin " 
l)beidemEtatdesStaatssniaistetiunwdes 
Jan-caeitienZtIsayeinstellenzuIda- 
nen pr. 8.945 fl. — kr. 
2) bei den Staatsanstalten für Erziehung 
und Bildung, nämlich: 
a) fuͤr iede der Universitaͤten 
à 3000 fl. jährlich 9000 — . 
b) für Verbesserung der Landschu- 
len jaͤhrlich 72.000= —. 
3) für den Cultus, und zwar: 
a) für Tischtitel 3.907. 
b) zum Emeritenfond 10,000. 
J) zur Unterstützung der Geist- 
lichkeit im Rheinkreise 4,.000-- — 
d zum Pensionsfond der protestan- 
tischen Geistlichkeit 1.500- —"5 
e) für die protestantischen Confi= 
storien in Bayreuth und Spever 
zur Besoldungserhbhung 2,800; —. 
4) bei der Position Gesundheit 
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