Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1837. (8)

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die Bestätigung der Kreisregierung Kammer rathe feststellbaren Umlagen ist auf zehn vom 
des Innern, entgegesetzten Falles aber auf Hundert der sährlichen Gesammt= Sceuer 
Vortrag des Staatsministeriums des In= bestimmt. 
nern durch königl. Entschließung festgestellr. 
Art. Il. Art. All. 
Das Maximum der für außerordent- Das Scaatsministerlum des Innern 
liche unzweifelhaft nothwendige Gemeinde= ist mit dem Vollzuge des gegenwärtigen Ge- 
bedürfnisse gegen den Antrag des Gemeinde= setzes beauftragt. 
So gegeben München am 17. November 1837. 
Lud w i 9. 
Fürst v. Wrede. Frbr. v. Gise. Frhr. v. Schrenk. v. Wir- 
schinger. Fehr. v. Hertling. Staatsrath v. Abel. 
Nach Königlich Allerhöchstem Befehl: 
Geheimer Rarh v. Kreuzer.
	        
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