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aber von der Central-Staatskasse
unter Hinsicht auf den — durch das
Gesetz vem 1. Juli 1834 über die
Kosten zur Wiederherstellung der Festung
Ingolstadt aufgehobenen
9. 4. des Gesebes über das Staats=Schuldenwesen
vom 28. Dezember
1831, verabfolgt wird;
d. für die Festungsbau-Dotationskasse
die Summe von 800,000 fl.
aus den im Art. IIII. Num. 2. des
Gesetzes vom 1. Juli 1834 hiezu
angewiesenen Einnahmen; zusammen
8,746,293 fl. 404 kr. (in runder
Summe 8,746,294 fl.)
g. 6.
Die nachstehenden im Budget selbst nicht
aufgenommenen Ausgaben werden aus den
Eruͤbrigungen der III. Finanzperiode bestrit,
ten:
a.) der Zuschuß zur Gründung des Reichsreservefonds
der IV. Finanzperiode bis
zum jährlichen Betrage von 500,000 fl.;
b.) 674,145 fl. für den vollständigen Ausbau
der Dinakothek;
c.) 400,000 für die Correktion und Reinigung
des Mainflußes;
für Correktion und Reinigung
der Donau;
e.) 200,000 ; für den Ankauf und resp.
Ablösung der Gebäude der
d.) 150,000
f.) 72,000 fl.
h.) 25,396
i.) 40,000
k.) 133,345
1) 250,000
m.) 150,000
n.) 50,000
o.) 60,000-158
Universität München, in
Landshut;
zur Emporbringung inlandischer
Heilbäder;
für die Herstellung der Bauten
im Heilbade Kissingen;
für den Kursaal in Brückenan;
für die Verbesserung des
Zustandes des Städtchens
Orb;
für die Herstellung der Gestelle
und innern Einrichtung
im neuen Bibliothekgebäude;
zur Ausbesserung des bauli
chen Zustandes von Staatsgebaͤuden;
für außerordentliche Gefängnißbauten;
für den Bau eines Mutterhauses
der barmherzigen
Schwestern in München;
außerdem für den Fall: daß
dasselbe die benöthigte Zahl
der Mitglieder für die Bedürfnisse
der Filialanstalten
im Königreiche wirklich erhalten
sollte;
als Aversalsumme in jährlichen
Raten pr. 10,000 fl.,
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