Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1840. (9)

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Gesetzblatt

für  das

Königreich  Bayern.

 

—.  5.

München,  den  28.  April  1840.

 

 

Inhalt:
Geseh,  den  freiwilligen  Eintritt  in  die  Armee  und  die  freie  Wahl  der  Wassengattang  betresend.  (IV.  Beilage
zum  Abschiede  für  die  Stände-Versammlung.)

Lud  w  i  9,

von  Gottes  Gnaden  König  von  Bapern,  Pfalzgraf  bey  Rhein,
Herzog  von  Bayern,  Franken  und  in  Schwaben  rc.  1c.

Wir  haben  in  der  Absicht,  das  Recht  der  mit  Beirath  und  Zustimmung  Unserer
Wabl  der  Wassengattung  bei  dem  freiwil=  Lieben  und  Getreuen,  der  Stände  des  Reiligen
  Eintritte  in  das  Heer  jenen  Beschrän=  ches,  beschlossen  und  ver  ordnen,  was  folge:
kungen  zu  unterwerfen,  welche  nach  den  bisherigen

  Erfahrungen  zur  Erhaltung  des  waf-  Art.  J.

fendienstfaͤhigen  Bestandes  aller  einzelnen  Vom  Beginne  des  Loofungs-Aktes  an,
Theile  des  Heeres  erforderlich  sind,  nach  bis  zum  erfolgten  Schlusse  der  Aushebung
Vernehmung  Unseres  Staatsrathes  und  eines  jeden  Jahres,  ist  keinem  zur  Ziehung