Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1840. (9)

VI. Sluͤck. 
Gesetz, die Ausdehnung des Verbotes der Vermbgens-Aushändigung an Unteroffiziere und Sol- 
daten betreffend. (V. Beilage zum Abschiede für die Stände-Versammlung.) S. 57—60. 
VII. Stück. 
Gesetz, die Abänderung der 99. 7., 8. und 10. des Gesetzes vom 1. Juli 1834, die Errichtung 
einer bayerischen Hypotheken= und Wechselbank betreffend. (VI. Beilage zum Abschiede 
für die Stände-Versammlung.) S. 61 — 64. 
VIII. Stack. 
Gesetz, die Aufhebung des Gesetzes vom 29. Nivoöse XIII. über die Erziehung von Söhnen 
jener Familien, welche sieben Kinder haben betreffend. (VII. Beilage zum Abschiede 
für die Stände-Versammlung.) S. 65 — 68. 
IX. Stück. 
Gesetz, die Wollendung des Bibliothek= und Archiv-Gebäudes in München betreffend. (VIII. Bei- 
lage zum Abschiede für die Stände-Versammlung.) S. 69 — 72. 
X. Stück. 
General-Uebersicht der Kreislasten und Kreisfonds für nothwendige Zwecke auf ein Jahr der 
IV. Finanzperiode von 1813. (Beilage IX. zum Abschiede für die Stände-Versamm- 
lung.) S. 73 — 102. 
XI. Stück. 
Gesetz, das Marimum der Kreisumlagen für die Jahre 1847, 18144 und 184;betr. (Beilage X. 
zum Abschiede für die Stände-Versammlung.) S. 105 — 108.
	        
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