Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1840. (9)

Beil. 
VII. 
Beil. 
VIII. 
11 
theilen Wir hiemit Unsere Sanctlon, und 
erlassen das unrer Ziffer VII. angefügte Gesetz. 
H. 
Den Gesetzesentwurf, die Vollen- 
dung des Bibllothek' und Archiv- 
Gebäudes betreffend. 
Wir bekleiden den an die Sctände des 
Reiches gebrachten Gesehesentwurf, die Vol- 
lendung des Bibliorhek, und Archivgebau- 
des zu München betreffend, auf die durch Ge- 
sammrbeschluß beider Kammern verfassungs- 
mäßig erklärte Beistimmung mit Unserer 
Sanction, und lassen hiernach das Gesetz 
unter Ziffer VIII. ausfertigen. 
Die General= Uebersicht über die 
Vertheilung des Gesammt-Kreis- 
bedarfs unter die einzelnen Kreise 
für die Dauer der IV. Finanzperio= 
de 1813 betreffend. 
Nachdem die den Ständen im Verfolge 
der Bestimmungen des F. 10. des Finanzge- 
setzes vom 17. November 1837 vorgelegte 
Generalübersicht über die Vertheilung des Ge- 
sammt,Kreiebedarfes unter die einzelnen Kreise 
für die Dauer der IV. Finangperiode die Zu- 
stimmung der beiden Kammern der Stände- 
12 
versammlung erhalten hat, so ertheilen Wir 
derselben zum Behufe der definitiven Feststel- 
lung Unsere Genehmigung, undlassen solche 
unter Zisser IX. hier anfügen. 
H. 
Das Marimum der Kreisumlagen 
für die Jahre 1842, 1844 und 184; 
betreffend. 
Den der Ständeversammlung des Reiches 
vorgelegten Gesetzesentwurf, das Maximum 
der Kreisumlagen für die Jahre 1829, 1841. 
und 181 betr., erheben Wir in der Fas- 
sung, welche derselbe durch den zustimmenden 
Gesammtbeschluß beider Kammern erhalten 
hat, zum Gesetze, und lassen solches unter 
Ziffer X. anfügen. 
L. 
Diemit andern Staatenabgeschlos- 
senen neuen Zoll= und Handels- 
verträge betreffend. 
Wir haben den Ständen des Reichs 
1. den Vertrag mit Hannover, Oldenburg 
und Braunschweig wegen Befbrderung 
der gegenseitigen Verkehrs-Verhälenisse 
vom 1. November 1837; 
2. den Vertrag mit den Niederlanden we- 
gen Erleichterungen und Begünstigungen 
Beil. 
IX. 
Beil. 
*
	        
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