Beil.
VII.
Beil.
VIII.
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theilen Wir hiemit Unsere Sanctlon, und
erlassen das unrer Ziffer VII. angefügte Gesetz.
H.
Den Gesetzesentwurf, die Vollen-
dung des Bibllothek' und Archiv-
Gebäudes betreffend.
Wir bekleiden den an die Sctände des
Reiches gebrachten Gesehesentwurf, die Vol-
lendung des Bibliorhek, und Archivgebau-
des zu München betreffend, auf die durch Ge-
sammrbeschluß beider Kammern verfassungs-
mäßig erklärte Beistimmung mit Unserer
Sanction, und lassen hiernach das Gesetz
unter Ziffer VIII. ausfertigen.
Die General= Uebersicht über die
Vertheilung des Gesammt-Kreis-
bedarfs unter die einzelnen Kreise
für die Dauer der IV. Finanzperio=
de 1813 betreffend.
Nachdem die den Ständen im Verfolge
der Bestimmungen des F. 10. des Finanzge-
setzes vom 17. November 1837 vorgelegte
Generalübersicht über die Vertheilung des Ge-
sammt,Kreiebedarfes unter die einzelnen Kreise
für die Dauer der IV. Finangperiode die Zu-
stimmung der beiden Kammern der Stände-
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versammlung erhalten hat, so ertheilen Wir
derselben zum Behufe der definitiven Feststel-
lung Unsere Genehmigung, undlassen solche
unter Zisser IX. hier anfügen.
H.
Das Marimum der Kreisumlagen
für die Jahre 1842, 1844 und 184;
betreffend.
Den der Ständeversammlung des Reiches
vorgelegten Gesetzesentwurf, das Maximum
der Kreisumlagen für die Jahre 1829, 1841.
und 181 betr., erheben Wir in der Fas-
sung, welche derselbe durch den zustimmenden
Gesammtbeschluß beider Kammern erhalten
hat, zum Gesetze, und lassen solches unter
Ziffer X. anfügen.
L.
Diemit andern Staatenabgeschlos-
senen neuen Zoll= und Handels-
verträge betreffend.
Wir haben den Ständen des Reichs
1. den Vertrag mit Hannover, Oldenburg
und Braunschweig wegen Befbrderung
der gegenseitigen Verkehrs-Verhälenisse
vom 1. November 1837;
2. den Vertrag mit den Niederlanden we-
gen Erleichterungen und Begünstigungen
Beil.
IX.
Beil.
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