Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1843. (10)

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Geseh-Vlatt

für  das

Königreich  Bayern.

m

V  7.

Müunchen,  den  23.  Januar  1843.

Inhal!

Gesey,  die  Jwischenw#ihlen  von  Ab  leordneen  zur  zweiten  Kummer  der  S'inde:  Vrrsammlung  betreffend.

(Gesesz,
dle  Zwischenwahlen  von  Abgeordnelen  zur#zweiten
Kammer  der  Stände-Versammlung  betr.

Ludwig

von  Gottes  Gnaden,  König  von  Vayern,
Pfalzgraf  bey  Uhein,
HBerzog  von  Dayern,  Franken  und  in
Schwaben  ꝛc.  ic.

Wir  haben  nach  Vernehmung  Unseres

Staaisraths,  mit  Beirath  und  Zustimmung
Unserer  Lieben  und  Getreuen,  der  Staͤnde
des  Reiches,  und  unter  Beobachtung  der  in
dem  Titel  X.  8.7.  der  Verfass  ungs-Urkunde  vorgeschriebenen
  Formen  beschlossen,  und  verordnen,
  was  folgt:

Artikel  I.

Wenn  ein  Abgeordneter  zur  zweiten  lKammer

  der  Stände-Versammlung  in  der  Zwi-17