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stattung der Kirchenfabrlken, insoweit diese Aus-
stattung der Staatskasse obliegt, Unserer Obsorge
nicht entgehen.
Den Antrag wegen Ergänzung des Ertrages
aller gering dotirten katholischen und protestantischen
Pfarrpfründen bis zu der Summe von 500 fl.
werden Wir, insoweit dabei eine Inanspruchnahme
der Staatskasse nicht beabsichtiget ist, in nähere
Erwägung nehmen.
8. 4.
Wir haben den an Uns gelangten Bitten
wegen Bildung eigener Kirchengemeinden bei Er-
füllung der in dem 8. 88. der II. Verfassungs-
Beilage vorgeschriebenen Vorbedingungen die Will-
fährde niemals versagt.
Eben so wenig sind die zu einer eigenen Kirchen-
Gemeinde noch nicht vereinigten Mitglieder einer
öffentlich aufgenommenen Kirchengesellschaft in der
Ausübung ihres Gottesdienstes innerbalb ver durch
die Gesetze bestimmten Gränzen ihrer desfallsigen
Berechtigung jemals gehemmt oder gestört worden.
Wir haben vor, die nachdrucksame Unter-
stützung, welche Wir den katholischen und prote-
stantischen Kirchen-Behörden bel ihren auf Förder-
ung wahrer Religiosität und auf Bekämpfung des
Unglaubens gerichteten Bestrebungen stets in glei-
chem Maaße haben angedeiben lassen, denselben
auch künftig bei allen eben dahin abzielenden Bit-
ten und Anträgen angedeihen zu lassen, soferne
dabei der Boden der bestehenden Gesetze nicht ver-
lassen wird, dessen Bewahrung Uns bier, wie
überall, heilige Regentenpflicht ist.
#. 5.
Wir haben der Geistlichkeit der Pfalz durch
die aufs Neue bewilligte und in das Budget der
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V. Finanzperiode eingestellte namhaste Summe zur
Verbesserung ihres Einkommens wiederholt einen
thällgen Beweis Unserer landesväterlichen Fürsorge
gegeben, und es wird auch künßig diese Fürsorge
von den Bedürfnissen derselben sich nicht abwenden.
8. 6.
Jeder gegründeten Beschwerde über Schmäle-
rung der organisirten ehemaligen Kloster-Pfarreien
in ihrem dotationsmässigen Einkommen soll die ge-
bührende Abhilse alsbald gewährt werden.
S. 7.
Die für die Emporbringung inländischer Heil-
bäder in dem Budget ausgesetzte Summe ist ge-
nau nach dem Beodürfnisse der im Staatseigen-
thume befindlichen derartigen Heilbäder bemessen.
Unseren Ständen aber wird nicht entgehen, daß
auch, abgesehen von der Unzulänglichkeit der cta-
tisirten Mittel die Unterstützung einzelner, im Pri-
vatbesitze stehender Heilbärer bei der großen Ge-
sammtzahl derselben und bei der Billigkeit des An-
spruches auf glelchheitliche Berücksichtigung zu un-
absehbaren Folgen binführen müßte.
S. 8.
Wir hhaben vor, die geeigneten Anord-
nungen unverzüglich treffen zu lassen, damit die
Herstellung wohl eingerichteter und vollkommen
ausgestatteter Irren-Anstalten in einer dem wah-
ren Bedürfnisse entsprechenden Zahl zunächst mit-
tels Verwendung der hiefür bereits aus den
Kreisfonds angesammelten Mittel in möglichst
kurzer Zeitfrist bewerkstelligt werde.
8. 9.
Wir haben den Zustand der in Unse-
rem Reiche bestehenden Straf= und Besserungs-