Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1843. (10)

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C. 
Desondere Wũnsche und Anträge. 
g. 31. 
Die Zwischemwatzlen von Landraths-Candidaten 
betreffend. 
Den wegen der Zwischenwahlen für die Land- 
räthe an Uns gebrachten Antrag werden Wir in 
nähere Erwägung nebmen. 
## 32. 
Gutszertrilmmerungen resp. die Abänderung des 
Anfsässigmachungs-Gesetzes vom Jahre 1834 
betreffend. 
Ueber den Umfang, in welchem Gutszertrüm= 
merungen vorkommen, und die Wirkung derselben 
auf den Wohlstand der Landbevölkerung und auf 
die Landwirthschaft werden Wir eine sorgfältige 
Untersuchung anordnen, und hiernächst in Erwäg- 
ung ziehen, ob und wie weit die bestehenden ge- 
setzlichen Bestimmungen über die Güterzertrümmer= 
ungen einer Abänderung oder Ergänzung bedürfen. 
Unser Ministerium des Innern hat übrigens 
darüber zu wachen, daß die zur Beseitigung von 
Mißbräuchen bestehenden Anordnungen, namemtlich 
in Bezug auf die Mitwirkung von Unterhändlern bei 
Gutszertrümmerungen und auf den gewerbmäßigen 
Betrieb derselben strenge vollzogen werden. 
8. 33. 
Die Gewährung einer vollständigen Gesetz- 
gebung betreffend. 
Wir werden den Antrag der Stände, die 
Vorlegung eines allgemeinen, für das ganze Kö- 
nigreich geltenden bürgerlichen und Straf-Gesetz- 
buches, dann eines Merkannl= und Wechselrechtes 
betreffend, in nähere Erwägung nehmen, in so weit 
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es unbeschadet der auf dem linlen Rheinufer be- 
stebenden eigenthümlichen Instltutlonen geschehen, 
und die ständische Berathungsform mit der Lösung 
dieser Aufgabe in Einklang gebracht werden kann. 
S. 34. 
Die Vorlage eines Gesetzes über Landeskultur 
betreffend. 
Wir haben dem im Gesammtbeschlusse vom 
10. Mai cuthaltenen Antrage auf Vorlage einzel- 
ncr, als besonders drii 2#d anerkannter Gesetze zur 
Hebung der drückendsten Lasten der Landeskultur 
im Laufe der nun beendigten Ständeversammlung 
bei der Wichtigkeit des Gegenstandes und bei der 
Kürze der Zeit nicht willfahren können. Ob dieß 
aber, in welchen Beziebungen und auf welche Weise 
innerbalb der Gränzen der Verfassung mit Beach- 
tung wohl erwerbener Rechte und ohne der allge- 
meinen Eivilgeseggebung störend vorzugreifen, in 
der Folge gescheben möge? wollen Wir vorerst in 
nähere Erwägung ziehen. 
8. 35. 
Die Aufhebung des Lotto betreffend. 
Der Aufbebung des Lotto stebt die mangelnde 
Ermittlung" cines ebenfalls direkten, eben so viel 
elntragenden Surrog. 2cs ew'gegen. 
5S. 36. 
Die Erlassung eines Wiesen-Kultur-Gesetzes 
betreffend. 
Wir werden die Erlassung eines Wiesen-Kul- 
tur-Gesetzes in reife Ueberlegung nehmen lassen. 
8. 37. 
Die Hut- und Welderechte betreffend. 
Dem in dem Gesammibeschlufse vom 13. Ju- 
nlus enthaltenen Antrage, noch während der nun
	        
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