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Geletz-Blatt
für das
Königreich Bayern.
W. 9.
München, den 9. September 1843.
Inha le:
Geset, die Uebernahme einer Zinsen= Gewährschaft für die Ludwigshafen-Berbacher-Eisenbahn betrefsend.
(Beilage 1I. zum Abschiede für die Stände-Versammlung.)
Gesetz,
rie Uebernahme einer Zinsen-Gewährschaft für die
Ludnigshafen-Berbacher-Eisenkahn betreffend.
Ludwig,
von Gottes Gnaden, König von Vayern,
Pfalzgraf bey Uhein)
Herzog von Bayern, Kranken und in
Schwaben 2c. uc.
Wir haben nach Vernehmung Unse-
re5 Staatsrathes und mit Beirath und Zu-
stimmung Unserer Lieben und Getreuen,
der Stände des Reiches, beschlossen, und ver-
ordnen, was folgt:
Artikel I.
Unsere Staatsschulventilgungs = Kom-
mission ist ermächtiget, die Gewährlelstung
eines jährlichen Zinsertrags von vier vom
Hundert aus dem Bau= und Eirrichtungs-
Kapital der durch einen Aktienverein zu er-
bauenden Eisenbahn von Ludwigshafen nach
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