Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1843. (10)

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Gesetz-Vlatt

für  das

Königreich  Bayern.

 

.  15.

München,  den  12.  September  1843.

 

Inhalt:
Geses,  n  Marimum  der  Kreisumlagen  in  dem  Resierungsbezirke  Niederbavern  für  die  Jahre  18##,  1842

18f  betrefsend.

Gesetz,
das  Marimum  der  Kreisumlagen  in  dem  Regierungsbezirke
  Niederbapern  für  die  Jahre
1843,  1824  und  182  betreffend.

Ludwig,
von  Gottes  Gnaden,  Aönig  von  Vayen
Pfalgraf  bey  Uhein,
#enog  von  Vayern,  Franken  und  in
Schwaben  rc.  2c.

Wir  haben  nach  Vernehmung  Unseres

(Beilage  VIII.  zum  Abschiede  für  die  Ständeversammlung.)

Staatsraths  und  mit  Beirath  und  Zustimmung
  Unserer  Lieben  und  Getreuen,  der
Stände  des  Reiches,  beschlossen  und  verordnen,
  was  folgt:
Das  unüberschreitbare  Marimum  der
in  dem  Regierungsbezirke  von
Niederbayern

für  jedes  der  drei  Jahre  1843,  184;  und
10.