139
&. 39.
Fuͤr jeden Bonitirungsbezirk wird ausserdem
von der Staats-Regierung ein besonderer
Obertaxator aufgestellt, welcher
jedoch in demselben nicht ansaͤßig seyn darf;
er kann uͤbrigens in mehreren Bezirken nach
und nach in dieser Eigenschaft verwendet
werden, steht in Eid und Pflicht, und wird
bey dem Uebergange in einen neuen Bonitirungsbeziik
jedesmal seines Eides feyerlich
erinnert.
An den Gränzen dieser Bezirke sollen
immer mehrere Mustergründe ausgestellr,
und dieselben überhaupt in selcher Anzahl
und Vertheilung bestimmt werden, daß sie
für Classisicationen und Reclamationen allenthalben
zureichend seyen.
9. 40.
Die Ausmittelung der Bodenguͤte der
verschiedenen Bezirken gemeinschaftlichen
Mustergründe (Gränz-Musterplätze) erfolgt
unter Zusammentrite der Schäber der betreffenden
Bezirke, und geschieht vor der
Ausmittelung der Bodengüte der übrigen
Mustergrundstücke.
. 31.
Die Geschäáfte der Bonitirung (Musteraufstellung)
werden durch K. Commissäre
geleitet, welchen Geometer zugetheilt und
untergeordnet werden.
140
&. 32.
Den Verhandlungen über Ausmittelung
und Bonitirung der Mustergründe
muß der Vorstand der betceffenden Districts=Polizeybehörde
in Person beywohnen, oder
sich hiebey durch eine delegirte amtliche Person
vertreten laßen.
K. 35.
Ueber die Angaben der Eigenthümer
und Schäter bey der Musteraufstellung
müssen vollständige Protokolle abgehalten
werden, auf deren Grund ausführliche Musterbeschreibungen
angefertiget, und diese
abschriftlich bey den Districts-Polizeybehörden
und den Steuergemeinden hinterlegt
werden.
Die Original-Verhandlungen und Musterbeschreibungen,
von dem Commissär, dem
Obertarator, sämmtlichen Taxatoren und
dem Geometer unterfertigt, deren Unterschrift
die Districts-Dolizeybehörde beglanbiget,
werden zu den Acten gelegt.
6 . —ie
Die Classifikation geschieht unter Leitung
des Obertarators, und beginnt bey
den Gränz-Musterplátzen des Bezirkes unter
Zuziehung der Schätzer des angränzenden
Bezirkes. Es erescheider hieben die
Mehrheit der Stimmen der Taratoren. Im
Falle bey den Aussprüchen der Schätzungs=Gremien
Stimmengleichheit oder Dispari-