xv
Beschwerden.
3) die Beschwerde des Joseph Loöwensteiner
von Straubing wegen Verletzung verfas-
sungsmässiger Rechte durch Entzichung des
Bürgerrechtes und Ausweisung aus der
Stadt Straubing. S. 77.—1. 2.
Budget. (Siehe: II. Abschnitt des Ab-
schiedes für die Ständeversammlung).
Budget.
#. 1. Kgl. allerh. Erklärung über die den
Ständen zur Prüfung vorgelegten
Budgets
a. der General-Uebersicht des voranschlägi-
gen Betrags des Staatsbedarfs für Ein
Jahr der V. Finanzperiode à Conto der
Centralsonds (Beil. XUV. zum Abschiede),
b. des Budgetnachtrages (Beil. XVI.),
. der Uebersicht der Voranschläge der Kreis-
lasten und Kreisfonds für nothwendige
Zwecke auf Ein Jahr der V. Finanz=
periode (Beil. XVII.)
hinsichtlich der denselben zukommenden ver-
bindenden Kraft. S. 45.
A.
Budget für die Centralfonds.
a. Staats-Ausgaben.
58. 2. — 6. S. 16 — 47.
b. Staats-Einnahmen.
s. 7 und 8. 8. S. 47 — a4as8.
B.
Nachtrag zum Budget der V. Finanzperiode.
L S. 48 — 49.
C.
Besondere Voranschläge der Kreislasten
und Kreisfonds für nothwendige Zwecke
eines jeden Reglerungsbezirkes auf Ein
Zobt der V. Finanpperiode. §. 12.
. 49.
IVI
Budget.
D.
Anweisungen 4 Conto etwaiger Ueber-
schüsse resp. Mehr. Einnahmen aus der
IV. und V. Finanzperiode.
#b# 13 — 18. S. 50 — 51.
E.
Königl. allerh. Beschlüsse auf die von den
Ständen bezüglich des Budgets geäuf.
serten, dessen Zisfer berührende Wun-
sche und Anträge:
I. Wünsche und Anträge zum Cen-
tralfonds-Budget.
s#s. 19 — 25. S. 51 — 58.
. Wünsche und Anträge zu den
Voranschlägen der Kreislasten
und Kreissonds für nothwen-
dige Zwecke eines jeden Regier-
ungsbczirkeS auf Ein Jahr der
V. Finanzperiode.
ss 26 — 31. S. 58 — 61.
Budget-Nachtrag. Nachtrag zu dem Bud-
get der V. Finanzperiode. Hierauf bezüg-
liche Stelle im Landtagsabschiede. S.
48. B.
Nachtrag zu dem Budget für Ein Jahr
der V. Finanzperiode 1833. (Beil. XVI.
zum Abschiede für die Ständeversamm,
lung). S. 145 —- 150.
Bürgschaft. Siehe: Bürgschaftslei=
stungen.
Bürgschaftsleistungen. Cautionen ven
Beamten können nicht mittelst Bürgschafts-
leistung gestellt werden. S. 35. 5. 3.
Bundesfestungen, teutsche. Gesetz die Be-
freiung der Befestigungswerke und milltä-
rischen Gebäude der teutschen Bundesfestun-
gen von den Steuern betr. S. 25 — 38.
Kgl. allerh. Sanktion dieses Gesehes.
S. 36. 5.