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allerhdchste Erklärungen im Landtagsab-
schiede bezüglich „der besonderen Wünsche
und Anträge“ der Stände, hier: die Revi-
sion des Ediktes über die Verhältnisse der
jüdischen Glaudensgenossen im Kdnigreiche
vom 10. Juni 1813, und die Besettigung
der in Bezug auf die Israeliten bestehenden
civilrechtlichen und prozessualischen Aus-
nahmsgesetze, S. 31. J. 41. Aufhebung
des Napeleon'schen Dekrets vom 17. März
108 und der darauf bezuglichen Verord-
nungen (über Schuloforderung rc. der Ju-
den.) S. 32. J. 42.
Kammer der Abgeordneten. Königl. aller-
bochste Sanction des Gesetzes, den . 44.
lit. c. im 1. Tirel der K. Beilage zur Ver-
fassungsurkunde betreffend. S. 6. é. 1.
Konigl. allerhochste Erkl irung auf den An-
trag der Stände auf Erganzung der Jahl
der Abgeordneken auS der Pfalz. S. 30.
d. 36. — Gesetz. den §. 44. lit. c. im I.
Titel der X. Beilage zur Verfassungsur-
bunde betreffend. S. 37—44. Wer die Bewilli-
gung des Konigs zum Eintrite in die Kammer
der Abgeordneten nachzusuchen habe. S.3##.
— 40. Artikel 1. Bestimmung rucksichtlich
der Professoren, welche vun den Universttä-
ten nach Tit. VI. F. 9. lit. e. der Verfas-
sungeurbunde zur Kammer der Abgeordne=
rken gewählr werden. S. 40. Artikel II.
Gesetzliche Bestimmung wegen Nichtanwend=
barkeit der Bestimmung des §. 44 lit. c.
Tit 1. der X. Beilage der Verfassungs-
Urkunde, dann gesetzliche Bestimmung, be-
treffend die standes= oder guröherrlichen Be-
amten. S. 40. Artikel III. Gesetzliche Be-
stimmung, wenn die Konigl. Bewilligung
zum Eintritt in die Kammer der Abgeord=
neten verweigert wird S. 40 — 41. Arti-=
kel 1V. Fall, wenn der, dem die Kdnig-
liche Bewilligung zum Cintrict in die Kam-
mer verweigert worden, im Ausland sich
befindet, Verzicht Erkldrung 2c. S. 41—2.
Art. V. Gesetzliche Bestimmung, wenn die
im Artikel V. erwähnten Fristen eingehalten
worden. S. 42. VI. Gesetzliche Bestim-
mung, wenu von den Betheiligten innerhalb
#
der in den Artikeln IV. und V. bezeichneten
Fristen weder die vorgeschriebene Erklärung
abgegeben, noch das Entlaffungsgesuch ein-
gereicht worden. S. 42 —43. Artikel VI1. —
Anwendung der Art. IV, V., VI. u. VII.
auf die standes= und gutsherrlichen Beam-
ten. S. 43. Art. VIII. Schlußbestimmung.
S. 44. Art. 1X.
Kammgarn. Konigl. allerhöchste Erklärung
im Landtagsabschiede hinsichrlich der durch
die ständischen Anträge aufs Neue angereg-
ten Erhohung der Eingangszolle von Kamm-
garn und den daraus erzeugten Fabrikaten,
namenfslich den Woll-Mousselinen. Seite
21. 9. 6. e.)
Kanzley-Personal. Siehe Amts= und
Kanzley-Personal
Kasernen. Herstellung und Instondsetzung von
Kasernen. Hierauf vrnnliche allerhochste
Konigliche Erklärung im Landtagsabschsede
S. 23. f. 15
Keller (Bestenerung von Kellern.) Königl.
allerhochste Erklärung auf den dem Gesetz-
eutwurfe über den Vollzug der Steuerge-
setze vom 15. August 1828 von den Stän-
den beigefügten Antrag: „daß Keller, die
nicht Zugehörungen ven Wohnungen sind,
inobesondere Erdöpfel-, Wein= und Som-
mer-Reller der Besteuerung nach dem Fld-
chen-Inhalte in Gemäßheit des Haussteuer-
Gesetzes F. 4. Uit. b. unterworfen werden
mochten.“ Seite 15. JF. 17. 1.)
Ketten-Sträflinge. Absonderung der Ket-
ten-, Juchthaus= und Arbeite:Skräflinge.
Hierauf bezügliche Königl. allerhchste Er-
kldrung. S. 25. F. 21.
Klöster, (Herstellung von Klöstern.) Kdnigl.
allerhdchste Erkldrung im Landtags-Abschiede
bezüglich der Herstellung von Klostern. S.
33 —35. 6. 45. 2)
Kochsalz. Siehe „Salz.“
Kranken-, Gebär= und Irrenhäuser.
Allgemeine Sanitäts-Anstalten jedes einzelnen
Regierungsbezirkes, namenlich Kranken-,