Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1847. (8)

Gesetz-Matt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
1. 
München, den 7. Dezember 1847. 
Inhalt: 
Abschled für rie Stände-Bersammlung des Köntgrelchs Banern. 
Abschied 
für die Stände-Versammlung des König- 
reichs Bayern. 
Ludwig 
von Gottee Gnaden, König von Nayern, 
Pfalzgraf bei Uhein 
Herzog von Vayern, Franken und in 
Schwaben rc. 21c4. 
Unsern Gruß zuvor, Liebe und Getreue, 
Stände des Reicheo! 
Wir haben Uns bei dem nunmehr eingetre- 
tenen Schlusse des Landtages über die Uns über- 
gebenen gemeinschaftlichen Beschlüsse der beiden 
Kammern der Stände-Versammlung, sowie über 
die Berathungs-Verhandlungen derselben aus- 
führlichen Vortrag erstatten lassen, und ertheilen 
hierauf, nach Vernehmung Unseres Staats- 
Rathes, Unsere Königliche Entschließung, wie 
folgt: 
» t.Avfchuitt. 
·DtschliisstdkkKamm-knRAE-setz- 
Entwürfe. 
8. 1. 
Den Zinsfuß der Eisenbahn-Anlehen und be- 
ziehungsweise die Derzinsung der Staats- 
schuld betreffend. 
Wir ertheilen dem Gesetzentwurse, den 
Zinssuß der Eisenbahn-Anlehen und beziehungs- 
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