Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

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Einzuartierung. Königliche Erklärung auf 
den aus Veranlassung dieses Gesetzes an die 
Krone gebrachten Wunsch, wegen Bekannt- 
machung eines Regulativs über die Kostpor- 
tionen der einzuquartlerenden Mannschaft und 
über die Pferderatlonen. S. 237. 5. 23. 
Einstandscapttalten. Deren Ueberweisung 
von der k. St Janstalt an 
die k. Vank zu Nüraberg. S. 40—414. 
— — Königliche Erklärung auf den Antrag 
des Landrathes, daß die Bestellung von Eln- 
standscapitalten künftig mit bayertschen, nicht 
unter 3½ Procent stehenden Staatsobliga- 
tionen zugelassen werden möge. S. 240. J. 31. 
Einzelrichter. Slehe „Stadt= oder Land- 
gerichte.“ 
Eisenbahnen. Gese, die Einleitungen zu 
der Erbauung einer Eisenbahn von Augsburg 
nach Ulm betreffend. S. 181—184. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschiede. S. 234. 
— — Gesetz, die Aufbringung des Bedarfs 
für den Eisenbahnbau in den Jahren 18,400 
und 18506 betr. S. 193—498. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschlede. S. 234. 
Königliche Erklärung auf die der Zu- 
stimmung des Landtags zu diesem Gesetze bei- 
gefügten Wünsche: 
1) wegen möglichster Beschleunigung des 
Ausbaues der gesetzlich genehmigten 
Eisenbahnlinien, dann wegen gleichzei- 
tiger Inbetriebsetzung der Ludwigs-Süd- 
Nordbahn bis Lindau mit der Bahn 
von Augsburg nach Ulm; 
2) wegen Vollendung des zwelten Schlenen- 
geleises auf den Staatsbahnen; 
3) wegen einer dem Umwege über Bam- 
berg entsprechenden Tariferleichterung 
für Gütersendungen von Rürnberg nach 
Elfeabahnen. Elsenbahnen. 
S 
Würzburg und umgekehrt, nach Vellen- 
dung der Ludwigs-Westbahn; 
4) wegen Verbindung der bayerischen mit den 
böhmischen und österreichischen Bahnen; 
5) wegen Einleitung zur Erbauung einer 
Eisenbahn von Nürnberg über Amberg 
nach Regensburg; 
6) wegen Pachtung des Betriebes von 
gaurlvatelsenbahnen aus Rechnung des 
Staates; 
7) wegen Herabsetzung des Gesammtcredits 
für den Bau der Ludwigs-Westbahn; 
8) wegen Verwendung der für die unum- 
gänglich nothwendigen Vollendungsarbel= 
ten 2c. rc. auf der München-Augsburger 
Eisenbahn noch erforderlichen Summen 
für Rechnung des durch das Gesetz 
vom 23. Mai 1846 bewilligten Credits 
bis zum letzten September 1851. S. 
234. 8. 21. 
Eisenbahnen. Königliche Erklärung auf den 
Wunsch der Kammer, bezüglich der Verwen- 
dung der bei der Staatsschuldentilgungs-An- 
stalt binterliegenden Central-Staatscassa-Ca- 
pitalien zum Eisenbahnbau. S. 255. F. 22. 
— — Koönigliche Erklärung über die angeord- 
nete Errichtung ambulanter Postbüreau's auf 
den Eisenbahnen. S. 259. 8. 27. 
— — Königliche Erklärungen im Landtags- 
abschiede binsichtlich des- Rechnungswesens 
der Eisenbahnverwaltung, dann in Bezug auf 
Anstellung und Verwendung des Personals 
bei dem Betriebe der Eisenbahnen. S. 259 
—2560. 3. 28. 
— — Koönigliche Erklärung im Landtagsab- 
schiede wegen Bedachtnahme auf inländisches 
Feuerungsmaterial bei dem Eisenbahnbetrieb. 
S. 265. 
— — Zuweisung der Mittel für den Bedarf 
der Eisendahnbaudotationscasse sa den belden
	        
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