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Einzuartierung. Königliche Erklärung auf
den aus Veranlassung dieses Gesetzes an die
Krone gebrachten Wunsch, wegen Bekannt-
machung eines Regulativs über die Kostpor-
tionen der einzuquartlerenden Mannschaft und
über die Pferderatlonen. S. 237. 5. 23.
Einstandscapttalten. Deren Ueberweisung
von der k. St Janstalt an
die k. Vank zu Nüraberg. S. 40—414.
— — Königliche Erklärung auf den Antrag
des Landrathes, daß die Bestellung von Eln-
standscapitalten künftig mit bayertschen, nicht
unter 3½ Procent stehenden Staatsobliga-
tionen zugelassen werden möge. S. 240. J. 31.
Einzelrichter. Slehe „Stadt= oder Land-
gerichte.“
Eisenbahnen. Gese, die Einleitungen zu
der Erbauung einer Eisenbahn von Augsburg
nach Ulm betreffend. S. 181—184.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschiede. S. 234.
— — Gesetz, die Aufbringung des Bedarfs
für den Eisenbahnbau in den Jahren 18,400
und 18506 betr. S. 193—498.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschlede. S. 234.
Königliche Erklärung auf die der Zu-
stimmung des Landtags zu diesem Gesetze bei-
gefügten Wünsche:
1) wegen möglichster Beschleunigung des
Ausbaues der gesetzlich genehmigten
Eisenbahnlinien, dann wegen gleichzei-
tiger Inbetriebsetzung der Ludwigs-Süd-
Nordbahn bis Lindau mit der Bahn
von Augsburg nach Ulm;
2) wegen Vollendung des zwelten Schlenen-
geleises auf den Staatsbahnen;
3) wegen einer dem Umwege über Bam-
berg entsprechenden Tariferleichterung
für Gütersendungen von Rürnberg nach
Elfeabahnen. Elsenbahnen.
S
Würzburg und umgekehrt, nach Vellen-
dung der Ludwigs-Westbahn;
4) wegen Verbindung der bayerischen mit den
böhmischen und österreichischen Bahnen;
5) wegen Einleitung zur Erbauung einer
Eisenbahn von Nürnberg über Amberg
nach Regensburg;
6) wegen Pachtung des Betriebes von
gaurlvatelsenbahnen aus Rechnung des
Staates;
7) wegen Herabsetzung des Gesammtcredits
für den Bau der Ludwigs-Westbahn;
8) wegen Verwendung der für die unum-
gänglich nothwendigen Vollendungsarbel=
ten 2c. rc. auf der München-Augsburger
Eisenbahn noch erforderlichen Summen
für Rechnung des durch das Gesetz
vom 23. Mai 1846 bewilligten Credits
bis zum letzten September 1851. S.
234. 8. 21.
Eisenbahnen. Königliche Erklärung auf den
Wunsch der Kammer, bezüglich der Verwen-
dung der bei der Staatsschuldentilgungs-An-
stalt binterliegenden Central-Staatscassa-Ca-
pitalien zum Eisenbahnbau. S. 255. F. 22.
— — Koönigliche Erklärung über die angeord-
nete Errichtung ambulanter Postbüreau's auf
den Eisenbahnen. S. 259. 8. 27.
— — Königliche Erklärungen im Landtags-
abschiede binsichtlich des- Rechnungswesens
der Eisenbahnverwaltung, dann in Bezug auf
Anstellung und Verwendung des Personals
bei dem Betriebe der Eisenbahnen. S. 259
—2560. 3. 28.
— — Koönigliche Erklärung im Landtagsab-
schiede wegen Bedachtnahme auf inländisches
Feuerungsmaterial bei dem Eisenbahnbetrieb.
S. 265.
— — Zuweisung der Mittel für den Bedarf
der Eisendahnbaudotationscasse sa den belden