Full text : Rechtsrat während des Krieges.

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a)  wenn  eine  Partei  vermöge  ihres  Dienstverhältnisses,  Amtes
oder  Berufs  zu  den  mobilen  oder  gegen  den  Feind  verwendeten
  Teilen  der  Land=  oder  Seemacht  oder  zu  der
Besatzung  einer  armierten  oder  in  der  Armierung  begriffenen
Festung  gehört;

b)  wenn  eine  Partei  dienstlich  aus  Anlaß  der  Kriegsführung
des  Reichs  sich  im  Ausland  aufhält;

)  wenn  eine  Partei  als  Kriegsgefangener  oder  Geisel  sich
in  der  Gewalt  des  Feindes  befindet;

4)  wenn  als  Partei  ein  Minderjähriger  oder  Entmündigter
auftritt,  dessen  Vater,  Vormund  oder  Pfleger  (gesetzlicher
Vertreter)  eine  Militärperson  ist.  In  dringenden  Fällen
kann  das  Prozeßgericht  diesen  Personen,  falls  sie  verklagt
werden  sollen,  auf  Antrag  einen  besonderen  Prozeßvertreter
  bestellen.

2.  Zwangsvollstreckung.

Die  Zwangsvollstreckung  gegen  Militärpersonen  (darunter
sind  hier  und  in  folgenden  die  unter  1a—c  aufgezählten  Personen
zu  verstehen)  wegen  Geldforderungen,  seien  sie  privatrechtlich  (.
B.  Dahrlehnsforderung,  Mietforderung)  oder  öffentlich-rechtlich
(wie  beispielsweise  Steuern,  Sporteln,  Schulgeld)  unterliegt  namentlich
  den  nachstehenden  Beschränkungen:

a)  Die  Versteigerung  und  die  anderweite  Verwertung  beweglicher
  körperlicher  Sachen  ist  unzulässig.  Hierdurch
wird  jedoch  die  Ablieferung  von  gepfändetem  Gelde  seitens
des  Gerichtsvollziehers  an  den  Gläubiger  nicht  ausgeschlossen.

b)  Die  Versteigerung  von  Grundstücken  ist  unzulässig.

Diese  besonderen  Vorschriften  finden  auf  Minderjährige  und
Entmündigte,  die  durch  eine  Militärperson  gesetzlich  vertreten
werden,  keine  Anwendung.

3.  Konkurs  der  Militärpersonen.

Die  Eröffnung  des  Konkursverfahrens  über  das  Vermögen
der  Militärpersonen  ist  nur  zulässig  auf  ausdrücklichen  Antrag
dieser  Militärpersonen  selbst.  Ist  das  Konkursverfahren  über
das  Vermögen  einer  Militärperson  eröffuet,  so  kann  das  Konkurs-