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Haus= und Katasternummern können
mit Ziffern geschrieben werden.
Bezilehe sich eine Urkunde auf eine
andere, so ist es gestattet, das Datum der
letzteren und deren etwa anzuführende Num-
mer mit Ziffern zu schreiben.
Artikel 66.
Am Schlusse der Urkunde ist aus-
drücklich zu bemerken, daß dieselbe den Be-
theiligten vorgelesen oder von ihnen selbst
durchlesen wurde.
Sind bei Aufnahme einer Urkunde
Zeugen zugezogen worden, so ist vorbehalt-
lich der Bestimmung des Artikel 56 Absatz 2
am Schlusse zu bemerken, daß die Ur-
kunde den Betheiligten in ihrer Gegen-
wart vorgelesen wurde.
Artikel 67.
Die Notariats-Urkunde wird mit Sei,
tenzahlen und auf sedem Blatec mit dem
Namenszuge des Notars versehen.
Dieselbe wird am Schlusse von den
Betheiligten und dem Notare unterschrieben
und mit dem Amtssiegel versehen.
Sind Zeugen zugezogen worden, so
haben auch diese am Schlusse der Urkunde
ihre Unterschrift beizusetzen.
Artikel 68.
Besteht die Urkunde aus einzelnen
Blättern oder mehreren Bogen, so find
dieselben mit einer Schnur zu heften, welche
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am Ende der Urkunde mie dem Notariats=
Siegel befestigt wird.
Auf gleiche Weise sind Vollmachten
oder andere Beilagen mit der Urkunde zu
verbinden.
Die Nichtbeachtung dieser Vorschrife
wird mit einer Ordnungsstrase von drei
Gulden beahndet.
Artikel 69.
Wenn ein Betheiligter wegen Uner-
fahrenheit im Schreiben sich eines Hand-
zeichens bedient, oder durch irgend einen
Umstand verhindert ist, zu unterschreiben,
so muß hievon in der Urkunde ausdrücklich
Erwähnung geschehen.
In diesem Falle ist die Zuziehung
zweier Zeugen oder eines zweiten Notars
nothwendig.
Artikel 70.
In einer Urkunde darf nichts über,
schrieben, oder zwischen die Linien einge-
schaltet werden, bei Strafe der Nichtigkeit
der überschriebenen oder eingeschalteten
Worte.
Artikel 71.
Wird in einer Urkunde eine Ver-
Anderung oder ein Zusatz für nöthig erachter,
so soll dieß durch ein Verweisungszeichen an-
gedeutet, der Zusatz oder die Veränderung
aber unter Angabe der Zahl der beigesetzten
Worte am Rande beigeschrieben und so, wie
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