Enführungstermin. Einzelmichter.
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschiede. S. 58.
Einführungsgesestz zu den neuen Strafgesetz-
büchern, dessen Anwendung auf die vor dem
1. Juli 1862 verübten Handlungen. S. 339.
S. 376. auf die vor diesem Tage bereits
vor ein Gericht verwiesenen Reate. S. 349.
S. 376. Anfangstermin seiner Geltung.
S. 423.
Ein führungstermin des allgemeinen deutschen
Handelsgesetzbuches. S. 426.
Einführungstermin der neuen Stgafgesetz-
bücher. G. 322. G. 423. Anwendung dieser
Gesetzbücher auf die vor jenem Termin ver-
übten Handlungen. S. 339. S. 376. auf
die vor diesem Tage bereits verwiesenen Reate.
S. 349. Beurtheilung und Verhandlung der
vor jenem Termin begangenen Ehrenkränk-
ungen. S. 376.
Eingangsgoll für rohes Zinn fiehe: Zoll.
Einschreitung der bewaffneten Macht, Gesetz
vom 4. Mai 1851 hierüber. S. 32 5. S. 331.
Einspruch gegen Erkenntnisse auf Unterbring-
ung jugendlicher Personen in Erziehungsan-
stalten. S. 339. gegen Kontumacialurtheile
in Preßsachen. S. 372. gegen Kontumacial=
urtheile in Uebertretungssachen. S. 381. S.
382. gegen die Geschworenenliste. S. 390.
S. 383. gegen Verhandlung und Verbe-
scheidung eines Cassationsrecurses in Abwesen-
heit des Angeschuldigten. S. 409.
Einstanderechte. G. 77.
Einzelnhaft siehe: Vollzug.
Einselnrichter, deren Zuständigkeit in Straf-
sachen. S. 345. S. 347. S. 349. Ver-
haftsbefehle desselben. S. 354. S. 356—
361. Verfahren in den zur Zuständigkeit
desselben gehsrenden Strafsachen. S. 377—
383. S. 384—388.
Einziehung. Eisenbahnen.
Einziehung von Gewerbsrechten und Privi-
legien. S. 325.
Eisenbahn. Gesetz, die Ausdehnung des
Eisenbahnnetzes der Pfalz beir. S. 289—
294. Nrt. 1—5.
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im kandtagsabschiede. S. 57.
Eisenbahn. Geset, den Bau einer Eisenbahn
von Wüczburg an die badische Grenze betr.
S. 309—312. Art. 1. Festsetzung des Ma-
rimalbetrages auf drei Millionen Gulden.
S. 310. — Art. 2. An#dung der Be-
stimmungen von Ariikel 2 und 3 des Ge-
setzes vom 23. Septemoer 1361 die Ver-
vollständigung und Ausdehnung der bayer-
ischen Staatsbahnen betr. dezüglich der Auf-
bringung, Verzinsung und Tilgung obiger
Summe. S. 311—312.
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschiede. S. 57.
Königliche Erklärung auf die von den
beiden Kammern ausgedrückten Wünsche, be-
züglich einer Zweigbahn von Aschaffenburg
nach Miltenberg, und Abschließung einer
Etappenconvention mit der großherzoglich
badischen Regierung und zwar mit dem Aus-
gangspunkte Bruchsal-Germersheim. S. 57.
Eisenbahnen. Gesetz, die Bervollständigung
und Ausdehnung der bayerischen Staats=
elsenbahnen betr. S. 25—30. Inhalt: Art. 1.
Festsetzung des Bedarfes für Herstellung eines
zweiten Schienengeleises auf den Bahnstrecken
mischen Pasing und Augsburg, München
Großbefsellohe, Nürnberg und Fürther Kreuz=
ung, von Hof in der Richtung nach Schwar-
zenbach, zur Geleisevermehrung in den Bahn-
höfen von München, Augsburg und Nürn-
berg mit 2,010,000 fl. — dann zum Bau
einer Eisenbahn vom Staatsbahnhofe in
Nördlingen an die bapyerische Grenze mtt
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