Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1861-1862. (19)

Enführungstermin. Einzelmichter. 
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschiede. S. 58. 
Einführungsgesestz zu den neuen Strafgesetz- 
büchern, dessen Anwendung auf die vor dem 
1. Juli 1862 verübten Handlungen. S. 339. 
S. 376. auf die vor diesem Tage bereits 
vor ein Gericht verwiesenen Reate. S. 349. 
S. 376. Anfangstermin seiner Geltung. 
S. 423. 
Ein führungstermin des allgemeinen deutschen 
Handelsgesetzbuches. S. 426. 
Einführungstermin der neuen Stgafgesetz- 
bücher. G. 322. G. 423. Anwendung dieser 
Gesetzbücher auf die vor jenem Termin ver- 
übten Handlungen. S. 339. S. 376. auf 
die vor diesem Tage bereits verwiesenen Reate. 
S. 349. Beurtheilung und Verhandlung der 
vor jenem Termin begangenen Ehrenkränk- 
ungen. S. 376. 
Eingangsgoll für rohes Zinn fiehe: Zoll. 
Einschreitung der bewaffneten Macht, Gesetz 
vom 4. Mai 1851 hierüber. S. 32 5. S. 331. 
Einspruch gegen Erkenntnisse auf Unterbring- 
ung jugendlicher Personen in Erziehungsan- 
stalten. S. 339. gegen Kontumacialurtheile 
in Preßsachen. S. 372. gegen Kontumacial= 
urtheile in Uebertretungssachen. S. 381. S. 
382. gegen die Geschworenenliste. S. 390. 
S. 383. gegen Verhandlung und Verbe- 
scheidung eines Cassationsrecurses in Abwesen- 
heit des Angeschuldigten. S. 409. 
Einstanderechte. G. 77. 
Einzelnhaft siehe: Vollzug. 
Einselnrichter, deren Zuständigkeit in Straf- 
sachen. S. 345. S. 347. S. 349. Ver- 
haftsbefehle desselben. S. 354. S. 356— 
361. Verfahren in den zur Zuständigkeit 
desselben gehsrenden Strafsachen. S. 377— 
383. S. 384—388. 
Einziehung. Eisenbahnen. 
Einziehung von Gewerbsrechten und Privi- 
legien. S. 325. 
Eisenbahn. Gesetz, die Ausdehnung des 
Eisenbahnnetzes der Pfalz beir. S. 289— 
294. Nrt. 1—5. 
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im kandtagsabschiede. S. 57. 
Eisenbahn. Geset, den Bau einer Eisenbahn 
von Wüczburg an die badische Grenze betr. 
S. 309—312. Art. 1. Festsetzung des Ma- 
rimalbetrages auf drei Millionen Gulden. 
S. 310. — Art. 2. An#dung der Be- 
stimmungen von Ariikel 2 und 3 des Ge- 
setzes vom 23. Septemoer 1361 die Ver- 
vollständigung und Ausdehnung der bayer- 
ischen Staatsbahnen betr. dezüglich der Auf- 
bringung, Verzinsung und Tilgung obiger 
Summe. S. 311—312. 
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschiede. S. 57. 
Königliche Erklärung auf die von den 
beiden Kammern ausgedrückten Wünsche, be- 
züglich einer Zweigbahn von Aschaffenburg 
nach Miltenberg, und Abschließung einer 
Etappenconvention mit der großherzoglich 
badischen Regierung und zwar mit dem Aus- 
gangspunkte Bruchsal-Germersheim. S. 57. 
Eisenbahnen. Gesetz, die Bervollständigung 
und Ausdehnung der bayerischen Staats= 
elsenbahnen betr. S. 25—30. Inhalt: Art. 1. 
Festsetzung des Bedarfes für Herstellung eines 
zweiten Schienengeleises auf den Bahnstrecken 
mischen Pasing und Augsburg, München 
Großbefsellohe, Nürnberg und Fürther Kreuz= 
ung, von Hof in der Richtung nach Schwar- 
zenbach, zur Geleisevermehrung in den Bahn- 
höfen von München, Augsburg und Nürn- 
berg mit 2,010,000 fl. — dann zum Bau 
einer Eisenbahn vom Staatsbahnhofe in 
Nördlingen an die bapyerische Grenze mtt 
2 /
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.