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an den betreffenden Amtsvorstand einge-
sendet werden.
Dieser beruft sofort aus jedem Canton
seines Bezirks:
1) die Bürgermeister der vier bevölkert-
sten Bürgermeistereien, dann
2) jene fünf Wahlmänner, welche bei
der vorausgegangenen Wahl der
Landtagsabgeordneten die meisten
Stimmen in fünf verschiedenen Ge-
meinden ihrer Wahlbezirke erhalten
haben,
damit dieselben unter seiner Leitung aus
den Urlisten diejenigen Personen ihres
Cantons auswählen, welche wegen erprobter
Einsicht und Ehrenhaftigkelt der Gesinnung
zu dem Amte von Geschworenen am geeig-
netsten erscheinen.
Die Wahl geschieht in der Weise,
daß für je 500 Einwohner des Cantons
Ein Geschworener ausgewählt wird.
Ergibt sich bei dieser Berechnung eine
Bruchzahl über die Hälste, so wird ein
Geschworener mehr genommen; geringere
Bruchzahlen werden dagegen außer Auschlag
gelassen.
Artikel 91.
Aus den in jedem Districespoltzeibe=
zirke Gewaͤhlten wird eine Liste gebildet
und an den Präsldenten der Kreisregierung
eingesendet, welcher nunmehr aus den ver-
schiedenen Bezirkslisten die Kreisliste an-
fertigen laͤßt.
Demselben steht hiebei die Befugniß
zu, auch noch solche Personen aus den Ur—
listen, welche nicht aus den in Art. 90
bezeichneten Wahlen hervorgegangen sind,
auf die Kreisliste zu setzen.
Die Zahl dieser Personen darf jedoch
in keinem Falle den zehnten Theil der Ge-
wählten überschreiten.
Artikel 92. "
Vierzehn Tage vor Zusammentritt des
Landraths ist die Kreisliste jedem etnzelnen
Mitgliede desselben zuzustellen. Der ver-
sammelte Landrath hat sodann die Zahl
der auf derselben befindlichen Personen auf
die Hälfte, jedoch in keinem Falle unter
sechshundert Ramen herabzusehen.
*2½ Artikel 93.
Bei der im vorhergehenden Artikel
angeordneten Reduktion har der Landrath
sorgfälttg darauf Bedacht zu nehmen, daß
nicht nur incelligente und durchaus unbe-
scholtene Maänner, sondern auch, daß wo
möglich Befähigte aus allen Gegenden des
Kreises und daß insbesondere Befähigte
aus dem Orte, wo die Schwurgerichtssit-
ung regelmaßig gehalten wird, in ange-
messener Anzahl der diste einverleibt
werden. «··