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sehes wegen unrichtiger Anwendung eder
Verlehung eines Gesetzes zuláßt, sind diese
Rechtsmittel auch wegen unricheiger An-
wendung oder Verletzung einer auf den
Grund der Bestimmungen des Dolizei-
strafgeseh buches oder eines anderen Ge-
setzes angewendeten oder angerufenen Ver-
ordnung oder pollzeilichen Vorschrift ge-
stattet.
Artikel 123.
Bel dem Oberappellationsgerichte ent-
scheidet ein aus sieben Mitgliedern be-
stehender Senat über alle aus dem ganzen
Königreiche in Verbrechens-, Vergehens-
undllebertretungssachen einlaufenden Richtig-
keitsbesch verden und Beschwerden zur
Wahrung des Gesetzes (Kassatlonsrekurse),
soweit die Entscheidung nicht dem Plenum
des Oderappellationsgerichtes zustehr.
Zum Behufe der Bildung dieses
Senates bezeichnet das Direktorium des
Obecappellationsgerichtes für je ein Jahr
neun seiner Mugglieder und ergänze die
durch Beförderung, Ruhestandsversetzung
oder Todesfall entstehenden Lücken für das
laufende Jahr. Bei blos vorübergehender
Verhinderung hat der Prdsident des Ober-
appellationsgerichtes für einzelne Sitzungen
nöcthlzen Falls Ersaßleute aus den übrigen
Miegliedern des Oberappellationsgerichtes
zu bezeichnen.
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Artikel 124.
Ist der Angeklagte zum Tode verur-
theilt worden, so ist das Urtheil des
Schwurgerichts sammt Akten, auch wenn
kein Rechtsmittel eingewendet wurde, dem
Oberappellatlonsgerichte zur Prüfung und
Entscheidung darüber, ob kein Nichtigkeits-
grund vorliege, von Amtswegen einzu-
senden.
Artikel 125.
Der Anzeschuldigte, welcher Nichtig-
keitsbesch verde ergrissen hat oder gegen
welchen von dieser Befugniß Gebrauch
gemacht wurde, ist berechrigt, die Mie-
glieder des Kassationshofes in nachverzeich-
neten Fällen abzulehnen:
1) wenn das betreffende Mitglied an
der Verurtheilung des Angeschuldigse#n“
ein wenn gleich nur mittelbares oder
entferntes Privatinteresse hat;
2) wenn es mit dem Beschädigten in
direkter Linte oder bis zum vierten
Grade der Seitenlinie verwandt oder
verschwägert ist;
wenn es mit dem Beschäbigeen in
besonderer Freundschast oder Ver-
traulichkeit steht oder
mit dem Angeschuldigten selbst in
Screit oder Feindschaft lebt.
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