Wuͤrzburg.
hältnisse betr. S. 79. — é6. 30. Die Un-
tersuchung und Aburtheilung der nufschlags-=
defraudationen betr. S. 78—80.
Würzburg siehe: Eisenbahnen.
Wurzdurger Vräuerei. S. 68.
Zeitungen und Zeitschriften, Verbot der aus-
ländischen. S. 371. Bestrafung ihrer Ver-
leger und Herausgeber wegen der durch die
Presse verübten strafbaren Handlungen. S. 325.
Zeugen, Einwitkung auf dieselben als Grund
der Verhaftung. S. 352—355. S. 358.
deren Vernehmung in Ehrenkränlungssachen.
S. 374. in Uebertretungssachen. S. 378—
380.
Zeugengebühren in Strafsachen. S. 65.
Zinn rohes. S. 1. siehe: Zoll.
Zinswucher. S. 323.
Zoll. Gesetz, die Aufhebung des Eingangs-
zolles für rohes Zinn betr. S. 1—4.
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschiede. S. 50.
Zollvergütung. Gesetz, die Vergütung der
Steuer für ausgeführten Rübenzucker, die Be-
steuerung des Zuckers aus getrockneten Rüben
und Verzollung des Zuckers und des Sprups
bett. S. 13—18.
Inhalt: Art. 1. Vergütung für ausge-
geführten nicht raffinirten Zucker. S. 15.
— Art. 2. Erfüllung der Bedingungen für
die Gewährunz der Vergütungen. S. 15—
16. — Art. 3. Verhälmiß des Gewichtes
der getrockneten zu den rohen Rüben. S. 16.
— Art. 4. Eingangsabgaben für gucker
und Syrup. S. 16—18.
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschiede. S. 51.
Zoll= und Handelsverhältnisse im Allge-
gemeinen und für die Zukunft betr. siehe:
AUbschied für den Landtag. S. 60—62.
Zollverhältnisse.
Zollgefaͤlle. Zweigbahn.
Zollgefälle siehe: Defraudationen.
Zollstrafgesetz vom 17. November 1837, Zu-
ständigkeit zur Aburtheilung der Zuwider-=
handlungen gegen dasselbe, Verfahren hiebei 2c.
S. 347.
Zuchthausstrafe, Folgen der Verurtheilung
biezu. S. 334. 3 an Stelle der im älteren
Strasrecht angedrohten Arbeitshausstrafe. S.
339. Z. von mehr als 8 Jahren als Grund
der Verhaftung der Verdächtigen. S. 352.
358.
Zuchthaussträflinge, deren Beurtheilung.
S. 341.
Züchtigung körperliche,
Arrest. S. 339.
Zusammenlegung. Gesetz, die Zusammenleg-
ung der Grundstücke betr. S. 219—270.
Inhalt: l. Abschnitt. Grundsätze der Zu-
sammenlegung. S. 250—257. Art. 1—10.
— lIl. Abschnitt. Zuständigkeit und Verfahren.
S. 258—267. Art. 11—24. III. Mbschnitt.
„Tar- und Stempelpflicht. S. 267—268.
Art. 25. — Schlußbestimmung. S. 269—
270. Art. 26.
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtaasabschiede. S. 56.
Zucker siehe: Zollvergütung.
Zusammenrottungen staatsgefährliche. S 325.
Zuständigkeit zur Entscheidung über das Vor-
handensein von Milderungsgründen bei Schwur-
gecichten. S. 337. zur Entscheidung der nach
8. 88 der Instr. v. 24. Sept. 1808 den
Polizeirirectionen zugewiesenen Civilrechts-
sachen. S. 351. des Kassationshofes. S. 404
— 405. in Strafsachen überhaupt. S. 315—
352.
deren Ersatz durch
Zwangsbeschäftigungsanstalten städtische,
deren Benützung als Polizeianstalten. S. 341.
Zwangsvollzug siehe: Vollzug.
Zweigbahn von Aschaffenburg nach Miltenberg
siehe: Eisenbahn.