Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1861-1862. (19)

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für das 
Königreich Bayern. 
  
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X 4. 
München, den 15. Juli 1861. 
  
Inhalt: 
Geset, die Vergutung der Steuer für ausgesübrten Nähenzucker, die Bestenerug des Zockers auf getrockneten 
Nuben and die Berzellung des Zuckers und Sprops betr. « 
  
Geseh, 
die Verguͤtung der Steuer fuͤr ausgeführten 
Rübenzucker, die Besteuerung des Zuckers aus, 
getreckneten Rüben und die Verzollung des 
Zuckeis und des Syrops betr. 
Maximilian II. 
oon Gottes Gnaden König von Bayern, 
Pfalligraf dei Uhein, 
Herczog von Bayern, Franken und in. 
Schwaben rc. 1c. 
Wir haben auf Grund einer unter 
den Reglerungen der Zollvereinsstaaten ge- 
troffenen Uebereinkunft in Betreff der Ver- 
gütung der Steuer für ausgeführten Rüben- 
jucker, der Besteuerung des Juckers aus 
getrockneten Rüben und der Verzollung des 
Zuckers und Syrops — nach Vernehmung 
Unseres Staatsrathes mie Besrath und 
Zustimmung der Kaminer der Reichsräthe 
unß der Kammer der Abgeordneten be- 
. -* . - - 42.. 
schlossen und verordnen, was folgt: 
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